• Kundengruppen
    • Ärzte
    • Zahnärzte
    • Apotheker
    • Unternehmer
  • Produkte
    • Bauversicherung
    • Berufliche Vorsorge (BVG)
    • Berufshaftpflicht
    • Cyberversicherung
    • Einzelunfallversicherung
    • Erdbebenversicherung
    • Finanzplanung
    • Gebäudeversicherung
    • Hausratversicherung
    • Hypothek
    • Krankenkasse
    • Krankentaggeld (KTG)
    • Lebensversicherung
    • Pensionsplanung
    • Praxis-Sachversicherung
    • Rechtsschutz
    • Unfallversicherung (UVG)
    • Wertschriftendepot
  • Über uns
    • Roth Gygax & Partner AG
    • Team
    • info4insider
    • Die Ärzteversicherer
    • Offene Stellen
  • Skalpell
  • Beratersuche
  • Kontakt
  • DE
  • FR

Neue All-Risks Deckung für Ihre Praxis

November 15, 2021FAQ, Praxis-SachversicherungRoger Ledermann

Wir freuen uns sehr, dass wir unser Sortiment um eine neue Praxisversicherung in Form einer All-Risks Deckung erweitern konnten. Diese moderne Lösung bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Praxis zu einem attraktiven Preis. Folgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten dazu für Sie zusammengefasst:

Was deckt eine Praxisversicherung?

Eine Praxisversicherung deckt einerseits das Praxisinventar wie z. B. Möbel, Medikamente oder medizinaltechnische Geräte ab. Andererseits versichert man den Praxisumsatz gegen einen Betriebsunterbruch.

Was bedeutet All-Risks?

Eine All-Risks deckt die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen. Die Ereignisse sind nicht abschliessend aufgelistet, müssen jedoch unvorhergesehen sein und plötzlich eintreten.

Worin liegt der Unterschied zu einer herkömmlichen Deckung?

Herkömmliche Deckungen bezeichnen in der Police die versicherten Risiken wie Feuer, Wasserschaden, Diebstahl, usw. Alles was nicht explizit gedeckt ist, ist nicht mitversichert. Eine All-Risks Deckung dreht den Spiess um und versichert grundsätzlich alle unvorhergesehenen, plötzlich eintretenden Ereignisse. Nur was explizit ausgeschlossen wird, ist nicht gedeckt.

Was ist bei All-Risks ausgeschlossen?

Folgend sind die wichtigsten Ausschlüsse aufgeführt:

  • Schäden infolge dauernder, voraussehbarer Einflüsse (z. B. Alterung, Abnutzung)
  • Schäden, für welche ein Hersteller haftet (z. B. Garantiefälle)
  • Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Erpressung, Verlieren oder Verlegen
  • Erdbeben (als Zusatzdeckung möglich) und Vulkanausbrüche

Welche Schadenfälle wären mit der All-Risks Versicherung gedeckt, welche bei einer herkömmlichen Versicherung abgelehnt würden?

Die Möglichkeiten sind hier sehr zahlreich, weshalb wir uns auf einige plakative Beispiele beschränken:

  • Ein Gestell bricht aufgrund von Überlastung zusammen. Ein herabfallendes Tablar beschädigt einen Drucker.
  • Ein Spender von Desinfektionsmittel zerbricht und beschädigt die Empfangstheke.
  • Beim Aufräumen stösst eine MPA ein Laborgerät um, welches dadurch kaputt geht.

Wie hoch ist der Selbstbehalt

Da mit der All-Risks Deckung zahlreiche Schadensituationen zusätzlich versichert werden, kann mit der Wahl eines etwas höheren Selbstbehalts eine attraktive Reduktion auf der Prämie erzielt werden. In unseren Rahmenvertrag haben wir den Selbstbehalt auf CHF 500.- festgelegt, da hier das optimale Preis-/Leistungsverhältnis liegt.

Was kostet eine All-Risks Deckung?

Obwohl eine All-Risks Versicherung zahlreiche Risiken deckt, welche eine herkömmliche Versicherung nicht beinhaltet, ist die Prämie äusserst attraktiv. In unserem Portefeuille haben wir festgestellt, dass je nach Wahl der Zusatzdeckungen kaum eine Mehrprämie resultiert. Folgend finden Sie ein Prämienbeispiel für eine Musterpraxis:

Inventar CHF 130’000.-
Umsatz CHF 620’000.-
Selbstbehalt CHF 500.-

Jahresprämie All-Risks komplett: CHF 545.-
Jahresprämie All-Risks ohne Erdbeben/ohne innere Schäden: CHF 428.-

Was bedeutet “Umkehr der Beweislast”‘

Bei einer All-Risks Deckung spricht man oft von einer Umkehr der Beweislast. Während bei einer herkömmlichen Versicherung der Kunde im Schadenfall nachweisen muss, dass es sich um ein versichertes Ereignis gehandelt hat, muss bei einer All-Risks Deckung der Versicherer beweisen, dass es sich um ein ausgeschlossenes Ereignis handelt.

Welche Zusatzdeckungen sind im neuen Rahmenvertrag möglich?

In der Grunddeckung ist das Erdbeben-Risiko ausgeschlossen, welches jedoch optional mitversichert werden kann. Zudem können bei den Medizinaltechnischen Geräten die sogenannten inneren Schäden mitversichert werden. Bei einem inneren Schaden ist oft der Hergang unklar, da keine äussere Einwirkung vorliegt (z. B. Umfallen, Anstossen). Oft handelt es sich um Kurzschlüsse oder um Überspannungen. Insbesondere wenn die Praxis über teure und heikle Geräte verfügt, empfehlen wir diese beiden Zusatzdeckungen.

Was bedeutet Betriebsunterbruchversicherung?

Die Betriebsunterbruchversicherung deckt die Umsatzeinbusse, sofern infolge eines versicherten Ereignisses die Praxis geschlossen werden muss. Folgend dazu einige Beispiele:

  • Der Adventskranz auf der Theke fängt Feuer. Infolge der starken Rauchentwicklung muss die Praxis während 10 Tagen schliessen.
  • Ein Leitungsbruch führt dazu, dass ein Behandlungszimmer renoviert werden muss und während vier Wochen nicht zur Verfügung steht.

Wie berechnet man die Versicherungsleistung bei einem Betriebsunterbruch?

Grundsätzlich ist der Ertragsausfall, also die Differenz zwischen dem Umsatz ohne Betriebsunterbruch zum Umsatz mit Betriebsunterbruch versichert. Da die Berechnung oft recht aufwändig ist haben wir als Mehrwert in unserem Rahmenvertrag für die ersten 30 Tage nach einem Unterbruch eine feste Tagesentschädigung von einem 730igstel des Jahresumsatzes definiert.

Wie berechnet man die Entschädigung im Schadenfall?

Grundsätzlich wir das Inventar im Schadenfall zum Neuwert ersetzt. Das bedeutet, dass die Entschädigung der Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Gegenstandes entspricht. Für medizinaltechnische Geräte wie z. B. ein Röntgengerät oder ein Blutanalysegerät wird bei einer herkömmlichen Versicherung häufig nur der Zeitwert – also der Restwert – gedeckt ist. Hier konnten wir in unserem Rahmenvertrag eine Sonderregelung für Sie aushandeln, wobei während den ersten 8 Jahren ab Inbetriebnahme der Neuwert entschädigt wird und danach der Zeitwert plus 20 %.

Vorheriger Beitrag Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit oder Unfall Nächster Beitrag BVG für Ihre Angestellten

Kontakt

Moosstrasse 2, 3073 Gümligen
+41 31 959 35 50
Fax 031 959 35 51
info@rothgygax.ch

Navigation

  • Home
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Unternehmer
  • Kontakt
  • Impressum & Datenschutz
  • Intranet

© 2017 Roth Gygax & Partner AG, Website by clicdesign

Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu. Mehr erfahren
Datenschutz und Cookies

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN