Taggeld für Praxisinhaber und Praxisangestellte
Eine länger dauernde Krankheit und die dementsprechende Absenz vom Arbeitsplatz führt zu Lohnausfällen. Wir versichern Sie dagegen.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Angestellten bei einer Krankheit oder einem Unfall den Lohn während einer bestimmten Dauer weiterzuzahlen. Während die Unfallversicherung UVG in der Schweiz obligatorisch abgeschlossen werden muss, besteht für ein Krankentaggeld kein Obligatorium.
Ein Abschluss ist aber unbedingt empfehlenswert. Einerseits erhalten Ihre Angestellten eine längere Lohnfortzahlung als gesetzlich vorgeschrieben, andererseits können Sie Ihr Risiko zur Weiterzahlung des Lohnes mit dieser Versicherung decken.
Nebst dem Taggeld für die Angestellten, sollte der Lohn des Praxisinhabers mit einem Taggeld versichert werden. Da der selbständigerwerbende Inhaber nicht im UVG versichert ist, umfasst diese Deckung hier sowohl das Krankheits- wie auch das Unfallrisiko.
Das Inhaber-Taggeld wird als Summenversicherung abgeschlossen, was heisst, dass im Schadenfall eine im Voraus definierte Summe ausbezahlt wird. So kann bei schwankenden Einkommen eine feste Summe versichert werden, welche nebst dem Lohnausfall auch zur Deckung laufender Praxiskosten oder Amortisationen dient.