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Deckungslücken bei Erwerbsunfähigkeit vermeiden

August 18, 2023BVG, Krankentaggeld, VorsorgeRoger Ledermann

Die finanzielle Absicherung gegen die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit ist ein wichtiges Thema für alle Berufstätigen. Insbesondere Ärztinnen und Ärzte müssen diesem Thema eine hohe Aufmerksamkeit widmen, da oft ihre Einkommen nur ungenügend versichert sind. Wir zeigen in diesem Artikel auf, wie das Zusammenspiel der Sozialversicherungen funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, die individuelle Vorsorgesituation zu verbessern um Deckungslücken bei Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.

Im Schweizer Versicherungssystem gibt es mehrere Sozialversicherungen, die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit erbringen. Die versicherten Einkommen resp. die daraus resultierenden Rentenleistungen sind limitiert:

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenrente der IV ist abhängig vom sogenannten massgebenden Durchschnittseinkommen. Dies entspricht vereinfacht dem erzielten Durchschnittseinkommen plus Erziehung- und Betreuungsgutschriften. Ohne Fehljahre beträgt die IV-Rente maximal CHF 29’400.- pro Jahr (ab einem Durchschnittseinkommen von CHF 88’200). Zusätzlich wird pro Kind bis 18 Jahre (resp. 25 Jahre bei Ausbildung) eine IV-Kinderrente von max. 11’760.- vergütet.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die Invalidenrente einer Pensionskasse hängt vom jeweiligen Vorsorgeplan ab. Während die obligatorische gesetzliche Minimal-Lösung für Arbeitnehmende nur den Lohnteil zwischen 25’725 (Koordinationsabzug) und 88’200 versichert, kann bei einer überobligatorischen Lösung der gesamte Lohn bis 882’000 versichert werden. Die Höhe der IV-Rente berechnet sich entweder aufgrund des Altersguthabens oder in % des versicherten Lohnes. Die BVG-Invalidenrente wird primär infolge Krankheit bezahlt und ergänzt subsidiär die Leistungen bei Unfall. Auch von der Pensionskasse erhalten Eltern Kinderrenten.

Unfallversicherung (UVG)

Die obligatorische Unfallversicherung deckt den Lohn bis max. 148’200, wobei die IV-Rente 80 % des Lohnes resp. max. 90 % zusammen mit der 1. Säule abdeckt. Höhere Löhne können durch den Arbeitgeber in Form einer Unfall-Zusatzversicherung abgedeckt werden, wobei hier nicht zwingend IV-Renten gedeckt sind.

Zwei Beispiele von Deckungslücken bei Erwerbsunfähigkeit aus der Praxis

Wie Sie sehen, ist die Berechnung der eigenen Versicherungsdeckung von zahlreichen Faktoren abhängig und sehr komplex. Wir haben deshalb zur besseren Veranschaulichung folgend zwei Praxisbeispiele aufgeführt:

Oberärztin in einem Kantonsspital, 46-jährig, 2 Kinder, Lohn 185’000.-

Versicherer Leistung Bei Krankheit Bei Unfall
IV IV-Rente 29’400 29’400
IV IV-Kinderrente 1 11’760 11’760
IV IV-Kinderrente 2 11’760 11’760
UVG IV-Rente 0 80’460
BVG IV-Rente 63’710 23’664
BVG IV-Kinderrente 1 12’742 4’728
BVG IV-Kinderrente 2 12’742 4’728
Total   141’844 166’500
Differenz zum Lohn 43’156 18’500

 

Ophthalmologe mit eigener Praxis, 51-jährig, keine Kinder, Lohn 350’000.-, selbständig mit Pensionskasse aber ohne UVG

Versicherer Leistung Bei Krankheit Bei Unfall
IV IV-Rente 29’400 29’400
UVG IV-Rente 0 0
BVG IV-Rente 59’280 59’280
Total   88’680 88’680
Differenz zum Lohn 261’320 261’320

Vorsorgesituation verbessern – Deckungslücken bei Erwerbsunfähigkeit schliessen

Wie Sie anhand der beiden Beispiele sehen, können rasch grosse Deckungslücken entstehen. Um diese zu schliessen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Pensionskasse

Selbständigerwerbende oder Firmeninhaber können ihre Pensionskassenlösung selbst bestimmen. So können Sie definieren, welche Lohnteile versichert sind und wie hoch die Invalidenrente ist. Je nach Anbieter kann die IV-Rente bis 70 % des versicherten Lohnes betragen. Toller Nebeneffekt: Die Prämie der Pensionskasse reduziert das steuerbare Einkommen und somit die Steuerlast.

Private Erwerbsunfähigkeitsrente

Mit einem Invaliditäts-Taggeld oder einer Lebensversicherung können Sie sich über die private Vorsorge versichern. Sowohl im kurzfristigen wie auch im langfristigen Bereich gibt es interessante Lösungen zur idealen Ergänzung der 1. und 2. Säule. Hier gilt es jedoch genau zu prüfen, wie die Versicherungsdeckung ausgestaltet ist (Summen- oder Schadensversicherung) und einen Prämienvergleich einzuholen, da es teilweise grosse Differenzen gibt.

Zusammenfassung

Das Schweizer Drei-Säulen-System bietet zwar verschiedene Versicherungsleistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Jedoch reichen diese häufig – insbesondere bei Besserverdienenden – nicht aus. Es gilt deshalb die eigene Vorsorgesituation sorgfältig zu analysieren um Deckungslücken erkennen und schliessen zu können. Dafür empfehlen wir Ihnen die unabhängige Beratung durch unser Spezialisten-Team. Wir zeigen Ihnen auf, welche Leistungen Sie bei Erwerbsunfähigkeit erhalten würden, berechnen Ihnen Offerten für die individuelle Ergänzung und unterstützen Sie beim Vertragsabschluss.

 

Speziallösungen für Ärztinnen und Ärzte

Bei der Absicherung des Invaliditätsrisiko lohnt es sich, Offerten von ärztespezifischen Lösungen einzuholen, da diese massgeschneidert sind und die Herausforderungen einer Ärztekarriere berücksichtigen. Wir arbeiten eng mit spezialisierten Pensionskassen zusammen und können Ihnen hier die verschiedenen Angebote einholen und vergleichen. Auch im Bereich der privaten Vorsorge gibt es Lösungen von standeseigenen Versicherern wie der Schweizerischen Ärzte-Krankenkasse, die sich auf die Abdeckung des Invaliditätsrisikos spezialisiert hat. Möchten Sie mehr darüber wissen? Fragen Sie uns unverbindlich, damit wir Ihnen diese Speziallösungen vorstellen können.

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