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Der Irrglaube der gesicherten Altersvorsorge

September 21, 2021Finanzplanung, Kapitalanlage, PensionsplanungRoger Ledermann

Die Bundesverfassung hält fest, dass System der Altersvorsorge der Schweiz auf drei Säulen basiert. Die erste Säule (AHV, IV, EO) sichert das Existenzminimum ab, die zweite Säule (BVG) die gewohnte Lebenshaltung und die dritte Säule (individuelle Vorsorge) füllt allfällige Lücken auf. Dieses System funktioniert jedoch nicht für alle Einkommensklassen gleich gut.

Bei tiefen Einkommen erfüllt das Drei-Säulen-Konzept seine Aufgabe recht gut, zumal die Ergänzungsleistungen bei Invalidität oder im Alter ein gewisses Minimaleinkommen garantieren und eine allfällige Lücke aus AHV/IV und BVG auffüllen. Ob die Höhe dieses Minimaleinkommens angemessen ist, darüber gehen die Meinungen bekannterweise weit auseinander.

Bei mittleren und höheren Einkommen hängt die Vorsorge in erster Linie von einer guten BVG-Lösung ab. Bei Arbeitnehmenden wird diese Lösung grösstenteils vom Arbeitgeber vorgegeben. Mitarbeitende haben nur ein bedingtes Mitspracherecht. Selbständigerwerbende können sich freiwillig dem BVG anschliessen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass je höher das Einkommen ist, desto grösser wird die Lücke zwischen den obligatorischen Leistungen und dem effektiven Bedarf.

Altervorsorge angestellter Ärzte

Gemäss Gesetz muss im BVG maximal ein Lohnanteil von CHF 60’945 obligatorisch versichert werden. Alles andere ist freiwillig und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Die gesetzlichen Sparsätze der Altersvorsorge sind altersabhängig und betragen 7 %, 10 %, 15 % und ab 55 Jahren 18 %. Ein Minimumplan ist also nicht sehr üppig ausgebaut.

Glücklicherweise sind die angestellten Ärzte in den meisten Fällen besser versichert. Trotzdem werden die versicherten Löhne sehr häufig begrenzt. So kann es gut sein, dass ein Arzt an einem Spital z.B. CHF 250’000 verdient, jedoch «nur» CHF 180’000 versichert hat. Dies führt dazu, dass der Arzt zu wenig spart, über ein tieferes Einkaufspotential verfügt und die Risikoleistungen auf dem zu tiefen Lohnniveau versichert sind. Glück hat, wer für diese nichtversicherten Lohnbestandteile selbst AHV-Beiträge abrechnet. Dann gilt er nämlich für diesen Teil des Lohns als Selbständigerwerbender und kann freiwillig ein zusätzliches BVG abschliessen.

Altersvorsorge selbständiger Ärzte

Hier besteht ein grosser Handlungsspielraum. Sie können AHV-Löhne bis maximal CHF 860’400 versichern. Die maximalen Sparraten für die Altersvorsorge betragen 25 %. Auch die Risikoleistungen können Sie selbst definieren. Trotzdem stellen wir immer wieder fest, dass die selbständigen Ärzte häufig schlecht versichert sind und dafür mittels Einkäufe sparen, um die Steuern zu optimieren. Wir empfehlen in der Regel Einkäufe erst dann, wenn die maximalen Sparraten erschöpft sind. Dies deshalb, weil das ordentliche Sparen im Gegensatz zu den Einkäufen bei Erwerbsunfähigkeit prämienbefreit ist (siehe Grafik) und auch beim Kapitalbezug mehr Flexibilität bietet.

Altersvorsorge bei Erwerbsunfähigkeit

Hohe Komplexität bei der Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit

Eine korrekte Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit ist nicht einfach, müssen doch teils völlig unterschiedliche Sozialversicherungen aufeinander abgestimmt werden. Einige davon erbringen Leistungen nur bei Unfall oder Krankheit, andere dafür in beiden Fällen, aber allenfalls nur unter gewissen Umständen. Zudem wird zwischen kurzfristiger Leistungsdauer, also bis 2 Jahre, und langfristiger Leistungsdauer, ab 2 Jahren, unterschieden.

Grösstes Versäumnis bei der Altersvorsorge

Ein zentraler Punkt wird sehr häufig in Vorsorgeanalysen nicht oder nur ungenügend durchleuchtet, und zwar die Altersabsicherung. Ein konkretes Beispiel: Jemand verdient CHF 200’000. Demgegenüber stehen Ausgaben für Miete, Essen, Ferien, Steuern usw. von CHF 160’000. In diesem Beispiel wird bei Unfall und Krankheit ein Einkommen von 80 % oder CHF 160’000 abgesichert. Soweit scheint also alles in Ordnung zu sein. Das Problem ist aber, dass Sie diese Erwerbsunfähigkeitsleistungen nur bis Alter 65 erhalten. Die anschliessende Altersrente wird aufgrund des angesparten Guthabens festgelegt. Wenn diese Person nun vor der Erwerbsunfähigkeit mittels Einkäufe ins BVG und mit einer Säule 3a bei einer Bank spart, dann wird das Kapital im Alter zusammen mit der AHV-Rente vermutlich nicht ausreichen, um weiterhin die Lebenshaltungskosten von CHF 160’000 zu decken.

Anders gesagt vergessen viele auch die Sparquote gegen Erwerbsunfähigkeit abzusichern. In unserem konkreten Beispiel betrug diese CHF 40’000 p.a. (Differenz Einnahmen / Ausgaben).

Auf was müssen Sie acht geben?

Unser Sozialversicherungssystem ist in erster Linie auf angestellte Personen mit linear verlaufender Karriere ausgerichtet. Die Komplexität der Altersvorsorge im Ärztebereich mit Angestellten, Selbständigen und vielen Mischformen ist ungleich höher. Zudem kommt eine progressive Lohnentwicklung dazu. In der ersten Hälfte stehen die Ausbildung und eine Erwerbstätigkeit mit tieferem Einkommen und erst in der zweiten Hälfte wird das eigentlich korrekte Ärzte-Einkommen erreicht.

Weiter kommt dazu, dass die Absicherung der Praxiskosten bei Ausfall des Arztes ebenfalls einen wichtigen Bestandteil einer Planung darstellt. Eine Praxis ohne Einnahmen, dafür mit laufenden Fixkosten kann schnell ins Geld gehen.

Es stellen sich also eine Fülle von Fragen, bei welchen es spezielles Know-how des Beraters bedarf. Auch die Produktelandschaft muss diesen Anforderungen gerecht werden, da Produkte ab Stange die Lücken oftmals nur ungenügend schliessen können.

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