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Steuerprivilegien der persönlichen Vorsorge

Januar 8, 2024BVG, Finanzplanung, InterviewRoger Ledermann

Die persönliche Altersvorsorge und Risikoabsicherung sind sehr wichtig. So wichtig, dass der Staat verschiedene Steuerprivilegien in der Vorsorge zur Förderung vorsieht. Welche Möglichkeiten es gibt, die eigene Steuersituation zu verbessern, wollten wir von Roger Ledermann wissen, Finanzplanungsexperte der Roth Gygax & Partner AG.

Herr Ledermann, Steuern sparen und Altersvorsorge werden oft in einem Zug genannt. Was hat es damit auf sich?

Der Staat ist daran interessiert, dass seine Bürgerinnen und Bürger Verantwortung in der persönlichen Alters- und Risikovorsorge übernehmen. Deshalb gewährt der Staat unter Einhaltung bestimmter Richtlinien attraktive Steuerabzüge für Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) und die private Vorsorge (Säule 3a).

Sie erwähnen die berufliche Vorsorge. Diese wird durch den Arbeitgeber definiert und die Beiträge durch Lohnabzüge finanziert. Wie kann man hier Einfluss nehmen?

Sie haben Recht was Arbeitnehmende anbelangt. Ab einem jährlichen Einkommen von CHF 22’050.- sind Arbeitnehmende obligatorisch in einer Pensionskasse versichert. Die Beiträge werden mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber und über Lohnabzüge durch den Arbeitnehmenden finanziert. Diese Beiträge werden nicht zum Nettolohn auf dem Lohnausweis dazugezählt und werden somit «steuerfrei» verdient.

Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch BVG-versichert, können sich jedoch freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Hier liegt ein grosser Gestaltungsspielraum vor. Es kann definiert werden, welcher Lohnteil versichert ist. Zudem kann man die Höhe der Risikoleistungen und der Altersgutschriften wählen.

Und vergessen Sie nicht, oft verfügen sowohl Arbeitnehmende wie auch Selbständigerwerbende über Einkaufspotential und Einkäufe können ebenfalls vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

Können Sie bitte näher erklären, was mit Einkäufen und Einkaufspotential gemeint ist?

Das Einkaufspotential ergibt sich aus dem maximal möglichen Sparguthaben, welches jemand erreichen kann, sofern er seit Beginn (in der Regel Alter 25) mit dem aktuellen Lohn versichert gewesen wäre und Beiträge bezahlt hätte. Häufig ist das effektive Sparguthaben kleiner, wobei man die Differenz als Einkaufspotential bezeichnet. Sie finden diesen Wert in der Regel auf Ihrem Vorsorgeausweis.

Ein Einkauf ist eine freiwillige Zahlung mit dem Zweck, diese Lücke zu füllen. Es gilt vor jedem Einkauf verschiedene Punkte zu berücksichtigen.

Können Sie diese unseren Leserinnen und Lesern detaillierter erklären?

Einerseits ist ein Einkauf nur möglich, solange Einkaufspotential vorhanden ist. Vom vorher beschriebenen Einkaufspotential sind Freizügigkeitsguthaben bei anderen Stiftungen abzuziehen sowie unter Umständen grössere Guthaben der Säule 3a zu berücksichtigen.

Weiter muss ein Einkauf auch mit einem Kapitalbezug koordiniert werden. Innerhalb von drei Jahren darf nach einem Einkauf das Vorsorgeguthaben nicht in Kapitalform bezogen werden, da ansonsten die steuerlichen Effekte wieder aufgerechnet werden.

Zudem sind Vorbezüge für Wohneigentum vor einem Einkauf zurückzuführen. Sie sehen, es gilt eine Menge zu beachten, weshalb wir empfehlen, vor einem Einkauf den Finanz- und Vorsorgeplaner zu kontaktieren. Zudem verlangen Pensionskassen heute in der Regel ein Formular, welches vor der Einzahlung eingereicht werden muss.

Sie haben eingangs auch die 3. Säule erwähnt. Was ist damit gemeint?

Im Schweizer 3-Säulen-Konzept versteht man unter der 3. Säule die private individuelle Vorsorge. Sie unterteilt sich in die freie Vorsorge sowie in die gebundene Vorsorge – auch Säule 3a genannt. Alle Personen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen dürfen Beiträge an die Säule 3a leisten, welche vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden dürfen. Sehen Sie dazu unser Berechnungsbeispiel in der Infobox. Für BVG-versicherte beträgt der jährliche Maximalbeitrag CHF 7’056.- sowie für nicht BVG-versicherte 20 % des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal jedoch CHF 35’280.-.

Berechnungsbeispiel Steuereinsparung

Solche Steuergeschenke gibt es in der Regel nicht gratis. Was sind die Nachteile der Säule 3a?

Ich würde dies nicht direkt als Nachteile bezeichnen, aber die individuellen Möglichkeiten sind in der gebundenen Vorsorge eingeschränkt. So kann das Guthaben nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder bezogen werden. Darunter fällt das Erreichen des Pensionsalters resp. 5 Jahre davor, Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder das endgültige Verlassen der Schweiz. Guthaben der Säule 3a zählen im Todesfall nicht in die Erbmasse und werden nach einer separaten Rangreihenfolge verteilt, worauf man nur teilweise Einfluss nehmen kann.

Wie sieht es bezüglich der Wahl der Anlageform aus? Was ist hier möglich?

Die gebundene Vorsorge wird sowohl von Banken wie auch Versicherern angeboten. Zudem ist von einer Sparkontolösung bis zu einer Aktienstrategie alles möglich. Je nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen finden wir so die passende Lösung für jeden Kunden.

Nun haben wir lange über Steuerabzüge gesprochen. Ich finde es aber wichtig, auch über die Besteuerung bei der Auszahlung zu reden. Wie sehen Sie das?

Ich gebe Ihnen da völlig recht. Der Bezug einer BVG-Altersrente muss zu 100 % im Einkommen versteuert werden. Ob dies steuerlich attraktiv ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Steuertarif im jeweiligen Kanton oder den weiteren steuerbaren Einkommen ab. Anders sieht es bei Kapitalbezügen aus, sowohl aus dem BVG wie auch der Säule 3a. Diese unterliegen einer separaten Steuer, werden also getrennt vom übrigen Einkommen versteuert. Die Kantone wenden dazu separate Steuertarife an, wobei diese ungefähr bei einem Fünftel der Einkommenssteuer liegen. Wichtig ist, dass alle Kapitalbezüge aus dem BVG und der Säule 3a innerhalb eines Steuerjahres zusammengerechnet werden, was es in einer Finanzplanung zu berücksichtigen gilt.

Bitte erläutern Sie das.

Mit dem Kapitalbezug schliesst sich der Kreis der Steueroptimierung. Langfristig geplant und vorbereitet kann beispielsweise das Pensionskassenguthaben der Ehefrau und des Ehemannes in zwei unterschiedlichen Kalenderjahren bezogen werden. Oder das Guthaben wird mittels Teilpensionierungsschritten bezogen. Auch in der Säule 3a sind mehrere Vorsorgetöpfe möglich, die dann unabhängig bezogen werden können.

Besten Dank für Ihre Ausführungen. Haben Sie zum Abschluss noch einen Tipp für unsere Leserschaft?

Lassen Sie sich unbedingt frühzeitig und umfassend beraten. Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen dazu in der ganzen Schweiz persönlich vor Ort zur Verfügung.

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