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Was ist ein Vorsorgeauftrag und wer braucht diesen?
Vorsorgeauftrag, Ehevertrag, Begünstigung, Erbvertrag, Testament… Die Möglichkeiten, sich rechtlich abzusichern sind schier unendlich. Welche Massnahmen aber auch wirklich sinnvoll sind und worauf Sie achten sollten, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
In einer Finanzplanung zeigen wir Ihnen, wie sich ihre Einkommens- und Vermögenssituation entwickelt. Mit der Vorsorgeanalyse erhalten Sie einen Überblick über Ihre Versicherungsdeckung im Falle von Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall. Mit unserem Check-up zum Thema „Rechtliche Absicherung“ zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Ziele sicherstellen können.
Trifft jemand keine besonderen Vorkehrungen, werden Versicherungsleistungen im Todesfall an die Anspruchsberechtigten gemäss einer Standard-Reihenfolge bezahlt. Je nach Familienkonstellation sind jedoch oft abweichende Regelungen notwendig. Bei einer Lebensversicherung kann die Begünstigungsordnung frei (Säule 3b) oder innerhalb eines gewissen Rahmens (Säule 3a) festgelegt werden. Auch in der beruflichen Vorsorge (BVG) können Ansprüche je nach Reglement weiter definiert werden.
Auch in der Erbfolge gibt es eine gesetzliche Rangfolge, welche bei Fehlen eines Testaments zur Anwendung gelangt. Änderungen können zu Lebzeiten einseitig (Testament) oder in Form eines Erbvertrages vorgenommen werden. Je nach Komplexität empfehlen wir die Beratung durch einen Notar.
Bei Verlust der Urteilsfähigkeit verliert ein Betroffener zu seinem eigenen Schutz die Möglichkeit, künftig frei über sein Geld zu verfügen. Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Verantwortlichen für die finanzielle Fürsorge. Die meisten Kunden wollen diesen Entscheid nicht einer Behörde überlassen und selber bestimmen, wer sie in einem solchen Fall betreuen soll. Darum lohnt sich das Erstellen von einem Vorsorgeauftrag um beispielsweise den Ehepartner, ein Kind oder den Lebenspartner als gesetzlichen Vertreter zu bestimmen.
Nicht zuletzt empfiehlt sich die Errichtung eines Ehevertrages. Viele Ehepaare scheuen sich davor, dieses Thema auszudiskutieren. Warum auch soll ein Ehevertrag eingegangen werden, wenn eine Trennung nicht in Sicht ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine solche Regelung nur in der Zeit eines guten Einvernehmens möglich ist. Und alles was schon vorgängig definiert wurde, muss später nicht teuer erstritten werden.