• Kundengruppen
    • Ärzte
    • Zahnärzte
    • Apotheker
    • Unternehmer
  • Produkte
    • Bauversicherung
    • Berufliche Vorsorge (BVG)
    • Berufshaftpflicht
    • Cyberversicherung
    • Einzelunfallversicherung
    • Erdbebenversicherung
    • Finanzplanung
    • Gebäudeversicherung
    • Hausratversicherung
    • Hypothek
    • Krankenkasse
    • Krankentaggeld (KTG)
    • Lebensversicherung
    • Pensionsplanung
    • Praxis-Sachversicherung
    • Rechtsschutz
    • Unfallversicherung (UVG)
    • Wertschriftendepot
  • Über uns
    • Roth Gygax & Partner AG
    • Team
    • info4insider
    • Die Ärzteversicherer
    • Offene Stellen
  • Skalpell
  • Beratersuche
  • Kontakt
  • DE
  • FR

Begünstigung des Lebenspartners im BVG

Februar 15, 2018BVG, Rechtliche Absicherung, VorsorgeRoger Ledermann

Bei den meisten Stiftungen der beruflichen Vorsorge (BVG) ist heute die Begünstigung des Lebenspartners möglich. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es aber nicht. Der Gesetzgeber definiert einzig, dass eine fünfjährige Lebensgemeinschaft bestehen muss oder Unterhaltspflichten gemeinsamer Kinder bestehen.

Begünstigungsreihenfolge

An erster Stelle der Begünstigungsfolge steht der Ehepartner oder bei gleichgeschlechtlichen Paaren der eingetragene Partner. Danach folgen in der Regel die Kinder, der Lebenspartner oder Personen, welche massgeblich unterstützt wurden. Je nach Stiftung ist die Reihenfolge unter diesen Anspruchspersonen fix oder variabel definierbar. Etliche Stiftungen unterscheiden zudem bei den Kindern zwischen rentenberechtigten und nicht rentenberechtigten Kindern, wobei letztere in der Reihenfolge weiter nach unten rutschen. Weitere Anspruchsgruppen sind die Eltern, Geschwister und andere gesetzliche Erben.

Begünstigung des Lebenspartners: Welche Definition gilt?

Die Lebensgemeinschaft ist kein klar definierter Begriff. Die Auslegung und Interpretation ist deshalb häufig sehr unterschiedlich. Ist ein gemeinsamer Haushalt erforderlich oder kann eine Lebensgemeinschaft auch mit unterschiedlichem Haushalt bestehen? Die Stiftungen sind in der Definition frei, müssen dies aber in ihrem Vorsorgereglement niederschreiben. Auch die Beweislast einer Lebensgemeinschaft ist unterschiedlich geregelt. Bei einigen Stiftungen muss ein eigens erstelltes Formular ausgefüllt werden, bei anderen reicht es, wenn erst nach dem Tod der Beweis erbracht wird.

Wie sollte man im konkreten Fall vorgehen?

Die einzelnen Vorsorgestiftungen wenden unterschiedliche Regelungen an. Deshalb sollte man unbedingt das aktuell gültige Vorsorgereglement prüfen. Bei Unklarheiten empfehlen wir direkt mit der Stiftung Rücksprache zu nehmen. Der Aufwand für eine solche Abklärung ist beträchtlich, insbesondere da es mehrere auf unsere Kunden spezialisierte Vorsorgestiftungen gibt. Daher empfehlen wir, sich für eine Begünstigung des Lebenspartners durch einen im Medizinalbereich fachkundigen Spezialisten beraten zu lassen.

 

Dieser Text wurde zusätzlich im FMH Services Newsletter Dezember 2017 publiziert und kann hier downgeloadet werden.

Vorheriger Beitrag 3 Fragen zur Berufsunfähigkeit

Kontakt

Moosstrasse 2, 3073 Gümligen
+41 31 959 35 50
Fax 031 959 35 51
info@rothgygax.ch

Navigation

  • Home
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Unternehmer
  • Kontakt
  • Impressum & Datenschutz
  • Intranet

© 2017 Roth Gygax & Partner AG, Website by clicdesign

Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu. Mehr erfahren
Datenschutz und Cookies

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN