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Patienten behandeln ohne Angst vor Haftungsrisiken

Februar 7, 2022Berufshaftpflicht, InterviewRoger Ledermann

Die Roth Gygax & Partner AG berät über 9’000 Ärztinnen und Ärzte und betreut ein Portefeuille von rund 3’000 Berufshaftpflichtversicherungen. Damit zählt sie zu den grössten unabhängigen Beratern von Medizinalpersonen in der Schweiz. Roger Ledermann sagt, eine umfassende Berufshaftpflichtdeckung sorgt dafür, dass sich Ärzte ohne Angst vor Haftungsrisiken ihrem Beruf widmen können. Wie sich dieser Schutz am besten organisieren lässt und auf welche Details man Acht geben sollte, wollten wir im Interview herausfinden.

Herr Ledermann, welchen Fehler darf man beim Abschluss einer Ärzte-Haftpflichtversicherung nie machen?

Ich denke das Wichtigste ist, die Tätigkeit einer Ärztin oder eines Arztes bei der Ausarbeitung einer Versicherungsdeckung so exakt wie möglich zu erfassen, damit keine Deckungslücken entstehen können. Die Versicherungsgesellschaften wenden heutzutage eine viel detailliertere Risikoeinstufung an als früher. Darum muss oft viel präziser nachgefragt werden, welche Behandlungsmethoden angeboten werden und welchen Anteil diese an der gesamthaften Tätigkeit ausmachen. Unser Grundsatz lautet hier, sobald eine Tätigkeit für eine Fachrichtung speziell ist, sollte sie besser vorgängig deklariert werden.

Weshalb ist die Tätigkeit für die Versicherung so wichtig?

Je nach Tätigkeit ist das Haftungsrisiko und mögliche Schadensummen unterschiedlich hoch. Die Versicherungsgesellschaften wenden daher unterschiedliche Tarife an, um ihrer Kundschaft risikogerechte Prämien anzubieten. Mit dieser Einstufung werden jedoch auch nur die vorgesehenen Tätigkeiten versichert. Lassen Sie mich dies anhand eines Beispiels erläutern:

Für Gynäkologinnen und Gynäkologen gibt es heute in der Regel drei Tarife: Gynäkologie mit Geburtshilfe, Gynäkologie mit Schwangerschaftsbegleitung aber ohne Geburten oder Operationen, Gynäkologie ohne Geburtshilfe. Die Abgrenzung zwischen diesen Stufen ist nicht immer leicht. So kann es sein, dass ein Arzt beispielsweise Entbindungen in einer Anstellung an einem Spital vornimmt, vorbereitende Untersuchungen jedoch in der eigenen Praxis tätigt. Kommt es während der Geburt zu Komplikationen, ist die Schuldfrage und die Haftung oft nicht klar.

In solchen Beispielen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Schadenansprüche stark angestiegen sind. Welche Versicherungssumme empfehlen Sie aktuell?

Wir empfehlen in den meisten Fällen eine Garantiesumme von 10 Mio. Je nach Fachrichtung oder wenn sich mehrere Ärzte zusammenschliessen und über eine Police versichert werden, können auch höhere Summen sinnvoll sein. Diese Summe ist in unseren Rahmenverträgen übrigens in Form einer Jahres-Zweifach-Garantie versichert. Das heisst, ein einzelner Schadenfall ist bis höchstens 10 Mio. gedeckt, alle Schadenfälle eines Jahres zusammengerechnet jedoch bis zu 20 Mio.

Und was für einen Selbstbehalt vereinbaren Sie jeweils?

Dies kommt ganz auf die damit verbundene Prämieneinsparung an. Als Faustregel bewährt sich für chirurgisch tätige Fachrichtungen ein Selbstbehalt von CHF 5’000.- sowie für nicht chirurgisch tätige Ärztinnen und Ärzte CHF 1’000.-.

Die von Ihnen angebotenen Berufshaftpflichtversicherungen sind Teil von Rahmenverträgen. Was bedeutet dies und welche Vorteile bietet dies der Kundschaft?

Über 9’000 Ärztinnen und Ärzte vertrauen bereits auf unsere Beratung und es werden täglich mehr. Ihr Vertrauen in uns ermöglicht es, bei den Versicherungsgesellschaften spezielle Konditionen auszuhandeln. Im Sinne einer Einkaufsgenossenschaft handeln wir so vorteilhafte Rahmenverträge aus, wodurch unsere Kundschaft von einem umfassenden Deckungskonzept zu einer attraktiven Prämie profitiert. Auch der Versicherer profitiert von effizienten Arbeitsabläufen, ausgelagerten Tätigkeiten wie zum Beispiel einer professionellen Risikoeinschätzung, usw.

Dank unseren Rahmenverträgen ist es in der Regel so, dass unsere Kundinnen und Kunden über uns weniger für die gleiche Deckung bezahlen, als wenn sie diese direkt bei der Gesellschaft einkaufen würden.

Welche Anforderungen setzen Sie an Ihre Rahmenvertragspartner?

Nebst dem umfassenden Deckungs-Wording und der attraktiven Prämie ist uns wichtig, einen verlässlichen Partner als Gegenüber zu haben. Gerade in der Berufshaftpflichtversicherung ist dies zentral. Daher haben wir beispielsweise vorausgesetzt, dass unsere Partnergesellschaften über einen auf Medizinalrecht spezialisierten Schadendienst verfügen, damit im Falle eines Falles unsere Kundschaft die bestmögliche Unterstützung erhält.

Ihr Angebot wird nun mit einem dritten Rahmenvertragspartner ergänzt. Was können Sie uns dazu erzählen?

Wir pflegen eine langjährige Partnerschaft mit der AXA und der Allianz, welche zu den grössten Anbietern von Ärztehaftpflichtversicherungen in der Schweiz gehören. Unsere Kundschaft und wir sind sehr glücklich über diese ausgezeichnete, gut laufende Zusammenarbeit.

Wir freuen uns nun sehr, dass mit der Zürich Versicherung eine dritte Gesellschaft dazustösst. Die Zürich ist aktuell der grösste Anbieter von Spitalhaftpflichtversicherungen und verfügt dadurch über ein hervorragendes Know-how in der Behandlung von Schadenfällen, wovon unsere Kundschaft nur profitieren kann.

Am 1. Januar 2022 tritt das teilrevidierte VVG in Kraft. Man spricht davon, dass zahlreiche Änderungen die Haftpflichtbranche betreffen. Inwiefern ist die Ärztehaftpflicht davon betroffen?

Der wichtigste Punkt hier ist sicherlich das allgemeine direkte Forderungsrecht, welches den Geschädigten neu zusteht. Dies kennt man beispielsweise bereits in der Autoversicherung, wodurch ein Geschädigter seine Forderung direkt beim Haftpflichtversicherer des Schuldigen stellen kann. Diese Möglichkeit steht nun ab dem nächsten Jahr auch einem geschädigten Patienten zu. In der Praxis schaltet heute ein Arzt oder eine Ärztin sowieso umgehend die Haftpflichtversicherung ein, welche anschliessend die Verhandlungen mit der Gegenpartei führt. Diese Änderung wird daher meines Erachtens im Alltag kaum zu einem anderen Vorgehen führen.

Schlussfrage: Herr Ledermann, warum soll sich ein Arzt bei Ihnen versichern?

Ärztespezifische Beratung und umfassende Deckung zu einem attraktiven Preis. Wer möchte das nicht? Durch unsere Fokussierung auf die Medizinalbranche kennen wir die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden bestens. Wir beraten Sie in allen Versicherungs-, Vorsorge- und Vermögensfragen umfassend und unabhängig. Dank Rahmenverträgen profitieren Sie zusätzlich von exklusiven Versicherungslösungen mit attraktiven Prämienrabatten.

 

Zur Person

Roger Ledermann, 41, ist Mitglied der Geschäftsleitung der Roth Gygax & Partner AG. Schon zur Schulzeit arbeitete Roger Ledermann in den Ferien im Versicherungsbereich, welchem er auch während seines Erwerbslebens stets treu blieb. Nach der Ausbildung zum Versicherungsfachmann und Finanzplaner studierte er zudem Betriebswirtschaft.

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Kontakt

Moosstrasse 2, 3073 Gümligen
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Fax 031 959 35 51
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