• Kundengruppen
    • Ärzte
    • Zahnärzte
    • Apotheker
    • Unternehmer
  • Produkte
    • Bauversicherung
    • Berufliche Vorsorge (BVG)
    • Berufshaftpflicht
    • Cyberversicherung
    • Einzelunfallversicherung
    • Erdbebenversicherung
    • Finanzplanung
    • Gebäudeversicherung
    • Hausratversicherung
    • Hypothek
    • Krankenkasse
    • Krankentaggeld (KTG)
    • Lebensversicherung
    • Pensionsplanung
    • Praxis-Sachversicherung
    • Rechtsschutz
    • Unfallversicherung (UVG)
    • Wertschriftendepot
  • Über uns
    • Roth Gygax & Partner AG
    • Team
    • info4insider
    • Die Ärzteversicherer
    • Offene Stellen
  • Skalpell
  • Beratersuche
  • Kontakt
  • DE
  • FR

Verdoppelung der Verjährungsfrist – Bleiben Sie gelassen dank unseren Lösungen

Juni 4, 2019Berufshaftpflicht, RechtsschutzRoger Ledermann

Das Parlament hat letztes Jahr beschlossen, die bisherige Verjährungsfrist per 01.01.2020 von 10 auf 20 Jahre anzuheben. Ärztinnen und Ärzte können dadurch doppelt so lange für Schäden haftbar gemacht werden. Mit der richtigen Berufshaftpflichtversicherung können Sie sich jedoch dagegen versichern.

Wir schreiben das Jahr 1999: Die Welt bereitet sich auf den Milleniumswechsel vor, Ruth Dreifuss wird die erste Bundesratspräsidentin der Schweiz, der Euro wird in elf Staaten eingeführt und Mambo No. 5 läuft die Schweizer Hitparade rauf und runter. Hand aufs Herz, 1999 scheint schon ewig lange her zu sein. Wer mag sich noch an alles erinnern, was in diesem Jahr passiert ist? Und doch können künftig mit dem neuen Verjährungsrecht noch Ansprüche gestellt werden, die ihren Ursprung vor zwanzig Jahren hatten.

Schadenursache und Schadeneintritt

Gerade in der Humanmedizin können die Ursache eines Schadens und der effektive Eintritt zeitlich sehr weit auseinander liegen. So kann beispielsweise eine Komplikation während einer Operation erst viele Jahre später zu einer gesundheitlichen Einschränkung oder zu einer Erwerbsunfähigkeit führen. Im Haftpflichtrecht ist hauptsächlich folgendes zeitliches Schema relevant:

Zeitpunkt Beschreibung Beispiel
Schadenursache Wann wurde der Schaden verursacht? Behandlung, Operation, Verabreichung eines Medikaments
Schadeneintritt Wann ist die Auswirkung erstmals aufgetreten? Auftreten von Schmerzen, Arbeitsunfähigkeit
Anspruchserhebung Wann stellt der Geschädigte seine Forderungen? Erhalt Schreiben eines Anwalts

Bedeutung für die Verjährungsfrist

Welche Bedeutung haben die einzelnen Zeitpunkte nun aber für die Verjährungsfristen. Die Schweizer Gesetzgebung unterscheidet grundsätzlich zwischen einer absoluten und einer relativen Verjährungsfrist. Die absolute Verjährungsfrist beginnt ab der Schadenursache zu laufen und beträgt neu 20 Jahre. Das heisst, tritt ein Schaden innerhalb von 20 Jahren nach einer Behandlung ein, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Die relative Verjährungsfrist, welche ebenfalls von einem Jahr auf drei Jahre erhöht wurde, besagt, dass ein Anspruch innerhalb dieser drei Jahre nach Kenntnisnahme angemeldet werden muss. Die genaue Feststellung des Startzeitpunkts der relativen Verjährungsfrist ist dabei etwas heikel. Sie bezieht sich nämlich nicht auf den Schadeneintritt, sondern auf den Zeitpunkt, an welchem man Kenntnis erlangt, wer dafür verantwortlich ist resp. haftbar gemacht werden kann. Ein Beispiel dafür wäre ein Gutachten, welches eine Behandlung klar als Ursache definiert.

Relevanz für die Haftpflichtversicherung

Für Ihre Haftpflichtversicherung ist der Zeitpunkt der Anspruchserhebung relevant. Das heisst, Ihre Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die während der Vertragslaufzeit gegen Sie erhoben werden. Und das unabhängig davon, ob die Schadenursache oder der Schadeneintritt vor dem Vertragsbeginn liegen. Dadurch können Sie sich über die Versicherungsdeckung sicher sein und müssen nicht allfällige Vorversicherer für alte Angelegenheiten kontaktieren. Wechseln Sie Ihre Versicherung, übernimmt die neue Gesellschaft Ansprüche, die neu gegen Sie erhoben werden.

Nachrisikodeckung

Was passiert jedoch, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Ärztin oder Arzt beenden? Muss man eine Berufshaftpflichtversicherung nun noch 20 Jahre weiterführen, um gegen allfällige Ansprüche gewappnet zu sein? Die durch uns angebotenen Lösungen enthalten eine sognannte Nachrisikodeckung. Bei Praxisaufgabe oder auch im Todesfall des Praxisinhabers sind auch Ansprüche versichert, die innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen nach Ablauf der Police gestellt werden. Und das, ohne dass Sie eine zusätzliche Prämie dafür bezahlen müssen.

Fazit

Der Erhöhung der gesetzlichen Verjährungsfristen können unsere Kunden gelassen entgegenblicken. Zwar können Ansprüche nun doppelt so lange erhoben werden, unsere Versicherungsdeckung schützt Sie aber automatisch dagegen. Profitieren Sie noch nicht von unserem Rahmenvertrag und wissen nicht genau, wie die Regelung in Ihrer Police aussieht? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

 

Weiterführende Links

Neues Verjährungsrecht – Beitrag in der Schweizerischen Ärztezeitung

Vorheriger Beitrag Rechtsschutzversicherung bei Protekta: Neuerungen in unserem Rahmenvertrag Nächster Beitrag Das Pensionskassen-Dilemma – Kaderplan als Alternative

Kontakt

Moosstrasse 2, 3073 Gümligen
+41 31 959 35 50
Fax 031 959 35 51
info@rothgygax.ch

Navigation

  • Home
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Unternehmer
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2017 Roth Gygax & Partner AG, Website by clicdesign

Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu. Mehr erfahren
Datenschutz und Cookies

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN