• Kundengruppen
    • Ärzte
    • Zahnärzte
    • Apotheker
    • Unternehmer
  • Produkte
    • Bauversicherung
    • Berufliche Vorsorge (BVG)
    • Berufshaftpflicht
    • Cyberversicherung
    • Einzelunfallversicherung
    • Erdbebenversicherung
    • Finanzplanung
    • Gebäudeversicherung
    • Hausratversicherung
    • Hypothek
    • Krankenkasse
    • Krankentaggeld (KTG)
    • Lebensversicherung
    • Pensionsplanung
    • Praxis-Sachversicherung
    • Rechtsschutz
    • Unfallversicherung (UVG)
    • Wertschriftendepot
  • Über uns
    • Roth Gygax & Partner AG
    • Team
    • info4insider
    • Die Ärzteversicherer
    • Offene Stellen
  • Skalpell
  • Beratersuche
  • Kontakt
  • DE
  • FR

Nachrisikodeckung bei Berufshaftpflichtversicherungen

Juli 12, 2018BerufshaftpflichtRoger Ledermann

Dreieinhalb Jahre nach der Pensionierung erhält Dr. med. Anton B. ein saftiges Schreiben eines Anwaltes. Sein Klient, ein ehemaliger Patient von Dr. B., könne sich nur noch mit Krücken fortbewegen. Ein Gutachten hat gezeigt, dass diese Beeinträchtigung auf einen Oberschenkelnerv zurückzuführen ist, welcher im Rahmen einer Hüft-Operation vor vier Jahren lädiert wurde. Der Anwalt erhebt Klage und fordert Schadenersatz. Was nun, die Berufshaftpflichtversicherung wurde mit der Pensionierung aufgelöst? Das Beste vorab, Dr. B. war während seiner Aktivzeit über unseren Rahmenvertrag versichert, womit dieser Schaden automatisch über die Nachrisikodeckung versichert ist. Was genau darunter zu verstehen ist und weshalb diese Deckung zwingend in eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinalpersonen gehört, wollen wir in diesem Text näher erörtern:

Ursache, Schadeneintritt, Anspruchserhebung

Der zeitliche Ablauf eines Schadenfalls spielt eine grosse Rolle. Unter anderem werden folgende Begriffe dabei verwendet:

Zeitpunkt Beschreibung Einleitungsbeispiel
Schadenursache Zeitpunkt der Verursachung des Schadens Hüft-Operation
Schadeneintritt Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens des Schadens oder der Beeinträchtigung Beeinträchtigung der Mobilität, Arbeitsunfähigkeit, Schmerzen
Anspruchserhebung Zeitpunkt, in welchem die Forderungen an den Schädiger gestellt werden Schriftliche Forderung durch Anwalt

 

Normalerweise liegen die Schadenursache und der Schadeneintritt nahe beieinander. Es können aber wie beim eingangs erwähnten Beispiel auch Jahre dazwischenliegen. Insbesondere im Medizinalbereich können daher Ansprüche auch erst mehrere Jahre nach einem möglichen Zwischenfall erhoben werden.

Verjährungsfristen

Eine Forderung kann solange geltend gemacht werden, wie sie nicht verjährt ist. Unser Obligationenrecht unterscheidet dabei zwischen einer relativen und absoluten Verjährungsfrist:

  • Relative Verjährungsfrist: 1 Jahr ab Kenntnis des Schadens sowie der Person, die dafür ersatzpflichtig ist
  • Absolute Verjährungsfrist: 10 Jahre ab Eintritt des schädigenden Ereignisses

Im erwähnten Beispiel kann davon ausgegangen werden, dass die Forderung noch nicht verjährt ist. Einerseits liegt die Operation weniger als 10 Jahre zurück (schädigendes Ereignis). Andererseits ist das erwähnte Gutachten, welches die Schuldfrage klärt, weniger als 1 Jahr alt.

Claims-Made-Prinzip

Berufshaftpflichtversicherungen für Medizinalpersonen funktionieren in der Regel nach dem Claims-Made-Prinzip. Dies bedeutet, dass über eine Police alle Schäden gedeckt sind, welche während der Vertragsdauer gegen die versicherte Person erhoben werden (Prinzip der Anspruchserhebung). Bei einem Wechsel von einer Versicherungsgesellschaft zu einer anderen deckt die bisherige Gesellschaft somit alle Forderungen, die bis zum Vertragsablauf gestellt werden. Danach muss der neue Versicherer einstehen. In folgenden Situationen wird jedoch eine Sonderlösung benötigt, da der Versicherungsvertrag ohne Anschlussdeckung endet:

  • Praxisaufgabe, z. B. infolge Pensionierung oder Wechsel in eine Anstellung
  • Todesfall

Nachrisikodeckung

Wird eine Police unserer Rahmenverträge infolge Aufgabe des versicherten Unternehmens oder Tod der versicherten Person aufgehoben, deckt diese Versicherung auch bereits verursachte Schäden die erst nach dem Vertragsende angemeldet werden. Diese Nachrisikodeckung erstreckt sich auf die gesetzlichen Verjährungsfristen. Somit können unsere Kunden sicher sein, dass Sie solange über eine Deckung verfügen, wie sie haftpflichtrechtlich belangt werden können.

Gemeinschaftspraxen

Bei Praxisgemeinschaften stellt sich zudem die Frage, wie sich die Deckung bei ausgetretenen Ärzten verhält, da unter Umständen Forderungen auch direkt bei der Praxis gestellt werden könnten. Hier ist es bei den durch uns angebotenen Versicherungen so, dass auch in diesem Fall eine Nachrisikodeckung besteht, worüber solche Situationen versichert sind.

Kleingedrucktes – Grosse Wirkung!

Einmal mehr gilt, in der Berufshaftpflichtversicherung sollten Sie nichts dem Zufall überlassen! Die Versicherungsbedingungen unserer Rahmenverträge wurden speziell auf die Lebenssituationen und Bedürfnisse von Medizinalpersonen entwickelt. Vertrauen sie darum auf unsere Expertise und profitieren Sie von den attraktiven Rahmenvertragskonditionen!

Vorheriger Beitrag Vergleichsportal für Lebensversicherungen Nächster Beitrag Lebensversicherung – ein Auslaufmodell?

Kontakt

Moosstrasse 2, 3073 Gümligen
+41 31 959 35 50
Fax 031 959 35 51
info@rothgygax.ch

Navigation

  • Home
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Unternehmer
  • Kontakt
  • Impressum & Datenschutz
  • Intranet

© 2017 Roth Gygax & Partner AG, Website by clicdesign

Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu. Mehr erfahren
Datenschutz und Cookies

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN