Die AHV-Reform bringt Änderungen beim Bezug von Freizügigkeitsguthaben. Ab 2030 müssen diese spätestens mit 65 bezogen werden, ausser es wird nachgewiesen, dass noch gearbeitet wird. Dann ist ein Aufschub bis Alter 70 möglich. Für alle, die bis 2029 65-jährig werden, gilt eine Übergangsregel: Der Bezug kann unabhängig einer Weiterbeschäftigung bis Ende 2029 aufgeschoben werden.
