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Die berufliche Vorsorge BVG ist erkrankt!

September 20, 2022BVG, Pensionsplanung, VermögenRoger Ledermann

Das zumindest kann man den Medien aus unzähligen Artikeln und Berichten entnehmen. Die Überschriften lauten «Umverteilung von Aktiven zu Rentnern», «Unfaire Umverteilung», «Quersubventionierung» usw. Die jeweils genannten Umverteilungsbeträge bewegen sich in den Milliarden, notabene jährlich nicht kumuliert. Aber was steckt dahinter? Die Zahlen sind oftmals nur schwer zu überprüfen. Daher wollten wir einmal selbst abtauchen in den Dschungel der Geschäftsberichte.

Datengrundlage

Als Grundlage dienen uns die öffentlich zugänglichen Daten der Ärztestiftungen, wobei wir jeweils den Durchschnittswert verwenden. Gestartet sind wir mit unserer Kalkulation im Jahr 2004, weil in diesem Jahr der Deckungsgrad von den Ärztestiftungen bei ziemlich genau 100 % lag. In diesen 18 Jahren betrug die Nettoperformance der untersuchten Stiftungen 4.25 %. Über die gleiche Dauer wurde durchschnittlich ein Zins von 2.43 % gutgeschrieben. Somit haben die Versicherten jährlich 1.8 % weniger erhalten als effektiv erwirtschaftet wurde.

Umverteilung

Ein Teil der Differenz kann mit dem gestiegenen Deckungsgrad erklärt werden. Immerhin ist dieser bei den untersuchten Stiftungen auf rund 118 % gestiegen, was in 18 Jahren Betrachtungszeitraum ungefähr 1 % p.a. entspricht. Übrig bleibt somit eine Differenz von jährlich 0.8 %. Klingt nicht gerade nach viel und trotzdem summiert sich dies über die Jahre zu einem ordentlichen Betrag. Bei einem Arzt, welcher über 25 Jahre hinweg jährlich CHF 50’000 ins BVG einzahlt, würde das im Pensionszeitpunkt ein Verlust von über CHF 200’000 ergeben.

Problem der Umverteilung

Ein Problem der Umverteilung ist, dass sie nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Wichtige Gründe für die Umverteilung sind Verrentungsverluste oder die Senkung des technischen Zinssatzes. Dazu zwei Beispiele:

Verrentungsverluste

Verspricht eine Stiftung eine Altersrente, welche höher ist als mathematisch gerechtfertigt wäre, dann muss die Stiftung die Differenz im Pensionszeitpunkt ausgleichen. Hat zum Beispiel ein Destinatär fürs Alter CHF 500’000 gespart, die versprochene Altersrente kostet aber CHF 530’000, dann muss die Differenz von CHF 30’000 von irgendjemandem gedeckt werden. Und irgendjemand sind in diesem Fall alle anderen noch aktiv versicherten Personen, welche in dieser Stiftung versichert sind. Da die Stiftung diesen Personen jedoch nicht einfach Geld wegnehmen kann, wird die Differenz über eine zu tiefe Verzinsung oder über zu hohe Risikoprämien beglichen. Das nennt man dann Umverteilung.

Senkung des technischen Zinssatzes

Nehmen wir wieder den gleichen Fall wie im vorherigen Beispiel. Aufgrund des Zinsumfeld sieht sich die Stiftung veranlasst, den technischen Zinssatz zu reduzieren. Somit werden alle künftigen Renten der Rentenbezüger mit einem tieferen Zinssatz abdiskontiert, was einen höheren Kapitalbedarf nötig macht. Steigt dieser in unserem Beispiel auf CHF 550’000, dann sind weitere CHF 20’000 nach dem gleichen Muster wir vorher beschrieben zu finanzieren.

Welche Pensionskassen kämpfen am meisten mit der Umverteilung?

Die Ärztestiftungen gehören sicher nicht dazu. Aber wie das obige Beispiel zeigt, findet auch hier eine nicht unwesentliche Umverteilung statt.

Problematisch ist es vor allem dort, wo viele Versicherte mit tiefen Löhnen und mit minimalen BVG-Leistungen versichert sind. Die Altersrente wird bei BVG-Minimalplänen mit 6.8 % umgewandelt. Eine einfache Zinsrechnung zeigt auf, dass dies bei Männern (Lebenserwartung von 19 Jahren) einen jährlichen Zins von 3 % und bei Frauen (Lebenserwartung von 22 Jahren) einen jährlichen Zins von 4.3 % bedingt und das noch ohne Berücksichtigung einer möglichen Ehegattenrente. Um diesen gewähren zu können, müsste die Nettoperformance einer Stiftung klar über diesen Zinsen liegen, da zusätzlich Wertschwankungsreserven gebildet werden müssen.

Lösungsansatz

Aus unserer Sicht ist die beste Lösung eine Aufteilung der Vorsorge in einen Basisplan und in einen wertschriftenbasierten Kaderplan. Da es in den Kaderplänen keine Rentenoption gibt, sprich die Versicherten können im Pensionszeitpunkt nur die Kapitaloption ausüben, ist das Hauptproblem der Umverteilung eliminiert. Zudem sind Sparen und Risikoleistungen strikt getrennt. Das Sparen erfolgt über ein individuelles Wertschriftendepot und somit gehören alle Erträge aber auch Verluste dem Versicherten.

Wertschriften = Risiko?

Man muss wissen, dass alle Pensionskassen schlussendlich in Aktien, Obligationen, Immobilien und Alternative Anlagen investieren. Die Wertschwankung wird jedoch nicht auf dem Vorsorgeausweis jedes Destinatärs dargestellt, sondern mit dem Deckungsgrad abgefedert. Dieser kann über oder unter 100 % liegen. Beim Austritt hat man kein oder nur ein geringes Anrecht auf diese mitaufgebauten Reserven. Liegt der Deckungsgrad also bei 118 %, dann bekommt ein Versicherter beim Austritt 100 % seines Kapitals. Die anderen 18 % verbleiben bei der Stiftung. Das kann ganz schön ins Geld gehen.

Was spricht also dagegen, direkt in Wertschriften zu investieren? Ein weiterer Vorteil ist es, dass die Anlagestrategie dem eigenen Anlagehorizont angepasst werden kann. Eine jüngere Person möchte unter Umständen mit einem hohen Aktienanteil starten und diesen dann zum Beispiel 10 Jahre vor der Pension sukzessive reduzieren.

Wie viel Einfluss kann ich auf die Anlagen nehmen?

Wie bereits erwähnt wird in einem individuellen Wertschriftenkonto gespart. Somit kann die Anlagestrategie individuell zusammengestellt werden. So können auch einzelne Aktien ein- oder ausgeschlossen werden. Sind Ihnen die Themen Umwelt, Soziales und Nachhaltigkeit wichtig oder möchten Sie aus ethischen/religiösen Aspekten gewisse Aktien ausschliessen, dann ist dies mit diesem Anlageansatz einfach umsetzbar.

Pension

Wir werden oft gefragt, ob es nicht ein Problem ist, wenn im Pensionszeitpunkt die Wertschriften verkauft werden müssen. Unter Umständen könnte dies ein ungünstiger Zeitpunkt sein, um die Anlagen zu veräussern.

Daher ist es wichtig zu wissen, dass die Depots sowohl im gebundenen wie im freien Vermögen geführt werden können. Somit wird im Pensionszeitpunkt das Depot unverändert und kostenlos ins freie Vermögen transferiert. Es findet kein Verkauf statt. Die Steuerverwaltung wird einzig die Kapitalleistungssteuer einfordern. Erfahrungsgemäss führen sehr viele Kunden diese Depots nach der Pension mehr oder weniger unverändert weiter. Die Lebenshaltungskosten werden häufig aus dem Kapital der Basisvorsorge finanziert.

Weitere Vorteile einer wertschriftenbasierten BVG-Lösung

Dieser gleiche Aufbau von gebundenen und freien Depots kann auch bei Einkäufen dienlich sein. Viele Kunden haben im freien Vermögen ein Depot aufgebaut oder geerbt. Nun können BVG-Einkäufe direkt von diesem Depot erfolgen. Dazu müssen nicht einmal die Wertschriften verkauft werden. Diese können über mehrere Jahre verteilt kostenneutral vom freien Depot ins gebundene Depot verschoben werden und sind steuerlich als Einkauf absetzbar.

Zu guter Letzt gilt es auch noch festzuhalten, dass viele Aktien Dividendenrendite von 2 bis 3 % ausweisen. Da diese Erträge im BVG nicht der Einkommenssteuer unterliegen, macht es Sinn, solche Erträge über die Pensionskasse laufen zu lassen.

Umsetzung

Die Umsetzung einer solchen BVG-Aufteilung in einen Basis- und einen Kaderplan ist komplex und bedingt entsprechendes Know-how. Unsere Berater sind täglich in diesen Themen unterwegs und helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihres individuellen BVG-Konzepts. Da die meisten Ärztinnen und Ärzte den grössten Teil Ihres Vermögens in der zweiten Säule angespart haben, ist hier auch das grösste Optimierungspotential zu finden. Nutzen Sie das!

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