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Flexible Pensionierung – Wahlmöglichkeiten der AHV- und BVG-Rente

Februar 27, 2019BVG, PensionsplanungRoger Ledermann

Die Politiker führen zahlreiche, teils heftige Diskussionen bezüglich dem Pensionsalter. Während einige Gruppierungen finden, das heutige Alter von 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer sei zu tief, wollen sich andere Parteien daran nicht die Finger verbrennen oder sind der Meinung, es ist alles gut so wie es ist. Fakt ist, dass dieses Alter zwar für viele Berechnungen bei den Sozialversicherungen relevant ist, in Wirklichkeit die Bevölkerung den Zeitpunkt für den Start in den dritten Lebensabschnitt aber individuell festlegt. Darum widmen wir uns in diesem Beitrag dem Thema flexible Pensionierung und den verschiedenen Möglichkeiten des Bezugs von Altersleistungen aus der ersten und zweiten Säule.

AHV – 1. Säule

Die AHV bietet bezügliche flexible Pensionierung sowohl die Möglichkeit, den Rentenbezug vorzuziehen wie auch aufzuschieben. Ein Vorbezug kann entweder um ein ganzes Jahr oder um zwei Jahre erfolgen (einzelne Monate sind nicht möglich). Sofern Sie den Rentenbeginn vorverlegen, kürzt die AHV die lebenlänglich zahlbare Altersrente prozentual:

Vorbezug Kürzung min. AHV-Rente max. AHV-Rente
kein Vorbezug – CHF 14’100 CHF 28’200
1 Jahr 6.8 % CHF 13’141 CHF 26’282
2 Jahre 13.6 % CHF 12’182 CHF 24’365

 

Vorsicht: Ein Vorbezug der AHV-Altersrente befreit nicht von der Beitragspflicht!

Ein Rentenaufschub kann um mindestens ein Jahr sowie höchstens um fünf Jahre gewünscht werden. Die genaue Aufschubsdauer muss im Voraus nicht festgelegt werden. Das heisst, die Rente kann nach der Mindestaufschubsdauer frei abgerufen werden. Je nach Dauer des Aufschubs, wird die Altersrente prozentual erhöht:

Aufschub Zuschlag min. AHV-Rente max. AHV-Rente
kein Aufschub – CHF 14’100 CHF 28’200
1 Jahr 5.2 % CHF 14’833 CHF 29’666
2 Jahre 10.8 % CHF 15’623 CHF 31’246
3 Jahre 17.1 % CHF 16’511 CHF 33’022
4 Jahre 24.0 % CHF 17’484 CHF 34’968
5 Jahre 31.5 % CHF 18’542 CHF 37’083

 

BVG – 2. Säule

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sieht weder einen Vorbezug noch einen Aufschub der Altersrente vor. Es lässt den Pensionskassen jedoch den Spielraum, in ihren Reglementen entsprechende Vorkehrungen zu treffen und ein flexibles Pensionsalter zwischen 58 und 70 Jahren vorzusehen. Folgende wichtige Stiftungen für Medizinalpersonen nutzen diese Bandbreite dementsprechend aus:

  • Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte (PAT-BVG)
  • VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende
  • VSM Sammelstiftung für Medizinalpersonen
  • Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins (PK SAV)
  • Vorsorgestiftung VSAO

Um wie viel die Rente bei einem Vorbezug gekürzt wird oder welchen Zuschlag man bei einem Rentenaufschub erhält, ist ebenfalls vom Reglement der Stiftung abhängig. Die Stiftungen führen dazu für jedes Rücktrittsalter einen entsprechenden Umwandlungssatz. Folgend haben wir Ihnen zwei Beispiele abgebildet (gültig für 2019):

Alter Rentenbezug Stiftung 1 Stiftung 2
58 Jahre 4.95 % 4.30 %
59 Jahre 5.10 % 4.40 %
60 Jahre 5.25 % 4.50 %
61 Jahre 5.40 % 4.60 %
62 Jahre 5.55 % 4.70 %
63 Jahre 5.70 % 4.80 %
64 Jahre 5.85 % 4.90 %
65 Jahre 6.00 % 5.00 %
66 Jahre 6.15 % 5.20 %
67 Jahre 6.30 % 5.40 %
68 Jahre 6.45 % 5.60 %
69 Jahre 6.60 % 5.80 %
70 Jahre 6.75 % 6.00 %

 

Flexible Pensionierung in Etappen

Viele Personen entscheiden sich heute auch für eine flexible Pensionierung in mehreren Etappen. Während dies in der AHV nicht vorgesehen ist, bieten die meisten Pensionskassen einen Teilbezug von Rente oder Kapital in mehreren Etappen an. Wichtig ist es hier, sich mit den individuellen Regelungen seiner eigenen Pensionskasse vertraut zu machen und die kantonalen Steuerregelungen zu berücksichtigen. Zudem muss der Pensionszeitpunkt mit einer langfristigen Finanzplanung vorbereitet werden, um zu diesem Zeitpunkt über die benötigten Kapitalien zu verfügen. Nicht zuletzt müssen Sie auch die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen. Die Vernetzung all dieser Punkte ist unsere Kernkompetenz. Vertrauen Sie deshalb auf unsere umfassende Beratung.

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