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Kapital statt Rente: Warum viele Ärztinnen und Ärzte umdenken

Januar 14, 2026Interview, PensionsplanungRoger Ledermann

Gemäss FMH-Ärztestatistik sind rund ein Viertel aller berufstätigen Ärztinnen und Ärzte 60-jährig oder älter und stehen somit kurz vor der Frage, wie sie die Pensionierung aus finanzieller Optik planen möchten. Daher haben wir zu dieser Fragestellung ein Interview mit Stefan Walther geführt.

Herr Walther, früher war mehr oder weniger klar, dass im Pensionierungszeitpunkt eine lebenslange Altersrente bezogen wird. Heute gewinnt der Kapitalbezug immer mehr an Attraktivität. Wie ist es dazu gekommen?

Einen Anspruch auf einen minimalen Kapitalbezug gibt es erst seit rund 20 Jahren. Vorher war ein Kapitalbezug zwar auch möglich, jedoch mussten die Pensionskassen dies explizit im Reglement zulassen. Die Handhabung war damals eher restriktiv. Auch heute kann eine Kasse einen Kapitalbezug beschränken. Jedoch sind mittlerweile viele Pensionskassen froh, wenn die Versicherten zumindest einen Teil des Kapitals beziehen. Daher sind in den Vorsorgereglementen oftmals Bezüge bis 100 % zulässig. Ein ganz wichtiger Punkt in dieser Entwicklung sind jedoch die reduzierten Umwandlungssätze, welche den Kapitalbezug für die versicherten Personen aus Renditeüberlegungen sehr viel attraktiver macht.

Können Sie uns diesen zweiten Punkt noch ausführen?

Ja, klar. Ein Umwandlungssatz bestimmt die Rentenhöhe. So ergibt ein Umwandlungssatz von 5 % bei einem vorhandenen Kapital von CHF 100’000 eine Jahresrente von CHF 5’000. Das Schwierige am Umwandlungssatz ist, dass sich die Höhe aus zwei Unbekannten errechnet, nämlich der erwarteten Lebenserwartung und der erwarteten Anlagerendite. Über die tatsächliche Höhe dieser beiden Unbekannten wird endlos im Parlament gestritten. Fakt ist, dass die Lebenserwartung seit 1985 gestiegen ist und die mögliche Anlagerente auf risikoarmen Anlagen gesunken ist. Dies führte zu stark, teilweise wohl zu stark, gesunkenen Umwandlungssätzen. So war früher ein Umwandlungssatz von 7.2 % Standard, heute treffen wir oftmals Sätze um die 5 % an.

Das sind tatsächlich massive Kürzungen. Im heutigen Tiefzinsumfeld sieht ein Umwandlungssatz von 5 % aber immer noch attraktiv aus. Immerhin wird mir das lebenslänglich garantiert. Wie beurteilen Sie das?

Wie so oft werden die Steuern zum Spielverderber. Diese Altersrente muss zu 100 % im Einkommen versteuert werden. Je nach Kanton sieht diese Steuerbelastung völlig unterschiedlich aus. Im Kanton Schwyz ist eine BVG-Rente wesentlich attraktiver als zum Beispiel im Kanton Bern oder in Genf.

Können Sie ein Beispiel machen?

Ein Umwandlungssatz von 5 % ergibt bei einer Steuerbelastung von 25 %, was nach der Pension durchaus realistisch ist, einen Nettoumwandlungssatz nach Steuern von 3.75 %. Damit jemand nun sein in der Pensionskasse belassenes Geld netto nach Steuern wieder zurückerhält, muss die Person fast 92 Jahre alt werden (siehe Kasten). Der Vorteil der lebenslangen Absicherung ist somit nur für Personen attraktiv, welche deutlich länger als die statistische Lebenserwartung leben.

Und die Alternative ist dann der Kapitalbezug?

Ja, selbst wenn das Geld auf einem Konto liegt und kaum verzinst wird, ist das oftmals eine valable Alternative. Zwar wird auf dem Bezug eine Kapitalleistungssteuer fällig, was die Attraktivität des Kapitalbezugs stark beeinflusst, danach ist das Kapital aber im freien Vermögen und auch vererbbar. Beim Bezug der BVG-Rente wird das Kapital sozusagen ausgegeben – es kann nicht mehr darauf zugegriffen werden. Im Todesfall hat einzig der hinterlassene Lebenspartner bzw. die hinterlassene Lebenspartnerin einen Rentenanspruch in der Regel in der Höhe von 60 % der Altersrente. Der Rentenbezug kann sich also als kostspielige Entscheidung erweisen.

Sie empfehlen wohl kaum, dass das Geld auf einem Konto angelegt werden soll?

Nein, natürlich nicht. Unsere Empfehlung ist genügend Liquiditätsreserve zu halten. Diese kann von CHF 100’000 bis zu mehreren hunderttausend Franken betragen, je nach individuellem Bedürfnis. Die Lebenshaltungskosten werden durch die AHV-Rente, allfällige Mieteinnahmen, wenn gewünscht einer BVG-Teilrente und festverzinslichen Anlagen abgedeckt. Die Sicherheit steht im Vordergrund. Das Kapital, welches nicht zu diesem Zweck verwendet wird, empfehlen wir an der Börse in Aktien zu investieren. Das gibt in der Kombination einen optimalen Mix zwischen Liquidität – hoher Sicherheit – und guter Renditechance.

Gut, aber ist die Tatsache einer lebenslangen Rente für viele Personen nicht unverzichtbar?

Je nach Kundensituation bin ich auch dieser Meinung. Ein Kapitalbezug muss man sich leisten können. Es muss zwingend genügend Geld für die Zeit nach dem Verzehr des BVG-Guthabens vorhanden sein. Die Ärzteschaft darf sich glücklich schätzen oftmals über dieses Privileg zu verfügen. Daher sollte diese Möglichkeit auch genutzt werden.

Noch eine letzte Frage. Der Bund möchte mit dem Entlastungspaket 27 die Besteuerung auf Vorsorgegelder erhöhen. Wie schätzen Sie dieses Risiko ein?

Dieses Risiko ist selbstverständlich vorhanden. Trotzdem würde die Berechnung nicht grundlegend verändert werden. Es gibt grundsätzlich viele Variablen in diesem Bereich die laufenden Anpassungen unterliegen. Ob das Entlastungspaket 27 politisch eine Chance hat, ist noch völlig offen. Falls es so wie vorliegend kommt, werden wir dies in unseren Überlegungen berücksichtigen.

Ob Rente oder Kapitalbezug – die richtige Lösung hängt stark von der individuellen Situation ab. Ärztinnen und Ärzte tun gut daran, rechtzeitig Szenarien durchzuspielen und ihre Optionen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Zur Person

Seit über 22 Jahren ist Stefan Walther in der Ärzteberatung tätig. Als Mitglied der Geschäftsleitung der Roth Gygax & Partner AG ist er u.a. für die Ausarbeitung von Pensionsplanungskonzepten und die Auswahl von Anlagemöglichkeiten zuständig.

Vorheriger Beitrag Berufsunfähigkeit bei Ärztinnen und Ärzten – wenn die Hände nicht mehr arbeiten können

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Fax 031 959 35 51
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