Wir betreuen rund 3’500 Berufshaftpflichtversicherungen von Ärzten und Zahnärzten und verfügen deshalb über ein grosses Fachwissen in diesem Bereich. Bei der Suche nach der perfekten Abdeckung für unsere Kundschaft legen wir Wert auf zahlreiche Faktoren. In diesem Artikel widmen wir uns den Schlüsselpunkten von umfassenden Haftpflichtlösungen für Medizinalpersonen.
Tätigkeitsumschrieb
Absolut zentral ist, dass die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte die vollständige und effektive Tätigkeit eines Kunden abdeckt. Die Basis bildet hier die Fachrichtung. Viele Ärztinnen und Ärzte spezialisieren sich aber nach Erlangen des Facharzttitels weiter. Daher prüfen wir, ob auch diese Weiterbildungen und Tätigkeiten durch die Versicherung gedeckt sind, organisieren Bestätigungen und verlangen situativ individuelle Risikoumschriebe.
Versicherungssumme bei Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte
Die Forderungen, welche ein Geschädigter oder dessen Versicherer mittels Regresses stellen, sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Wir empfehlen deshalb heute immer eine Garantiesumme von mindestens 10 Mio., bei grösseren Praxisgemeinschaften auch mehr. Die Summe einer Haftpflichtversicherung versteht sich als Höchstsumme während eines Versicherungsjahres. Unsere Rahmenvertragslösungen sind mit einer «Jahres-Zweifach-Garantie» ausgestattet. Bei einer Garantiesumme von 10 Mio. bedeutet das, dass ein einzelner Schadenfall bis zu 10 Mio. versichert ist, die jährliche Gesamtsumme jedoch bis zu 20 Mio. (bei mehreren Schadenfällen) betragen kann.
Zeitliche Geltung
Zwischen Schadenursache, Schadeneintritt und schlussendlich dem Eingang einer Forderung kann eine lange Zeit verstreichen. So kann die Behandlung, welche eine Schädigung bei einem Patienten auslöst, mehrere Jahre in der Vergangenheit liegen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte kennt das sogenannte Claims-made-Prinzip. Das heisst, die Versicherung deckt alle Schadenfälle, für welche während der Laufzeit Forderungen gestellt werden. Bei einem Wechsel übernimmt so der neue Versicherer auch Schäden, die schon vorher verursacht wurden, aber erst jetzt Forderungen eingehen. Ganz zentral ist die Regelung einer sogenannten Nachrisikodeckung. Das bedeutet, dass bei einer definitiven Praxisaufgabe infolge Pensionierung oder Tod des Praxisinhabers auch noch später Schadenfälle gedeckt sind, welche während den gesetzlichen Verjährungsfristen gestellt werden.
Örtliche Geltung
Grundsätzlich muss man die Tätigkeit bei einem lokal ansässigen Versicherer abdecken. Die moderne Arbeitswelt bringt immer häufiger komplexe Situationen mit sich wie beispielsweise grenzüberschreitende Tätigkeiten. Auch die Teilnahme an internationalen Kongressen, ein Praktikum im Ausland oder ein humanitärer Einsatz kann Deckungsfragen auslösen. Wir prüfen die einzelnen Situationen unserer Kundschaft mit unseren Versicherungspartnern, um eine lückenlose Deckung in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sicherzustellen.
Qualität der Schadenerledigung
Sollten Sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen müssen, müssen Sie auf eine optimale Dienstleistung zählen können. Deshalb legen wir grossen Wert darauf, dass unsere Versicherungspartner auf Medizinalrecht spezialisierte Juristen beschäftigt. So können Sie im Falle eines Falles mit jemandem auf Augenhöhe diskutieren, der Ihre Situation versteht und Sie perfekt vertreten kann.
Prämie bei Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte
Zu guter Letzt soll man für die Versicherung nicht mehr bezahlen als nötig. Dank unserer grossen Kundenzahl können wir im Sinne einer Einkaufsgenossenschaft attraktive Konditionen für Sie aushandeln. Sie erhalten deshalb bei uns in der Regel eine günstigere Prämie als direkt bei der Versicherungsgesellschaft. Wollen Sie mehr über unsere Haftpflichtlösungen wissen? Über unser Webformular können Sie kostenlos und unverbindlich ein Vergleichsangebot einholen. Oder rufen Sie uns an, damit wir Sie persönlich beraten können.