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Kennzahlen einer Pensionskasse

Februar 14, 2024BVG, VorsorgeRoger Ledermann

Deckungsgrad, Umwandlungssatz und Verzinsung – das sind wohl die bekanntesten Kennzahlen einer Pensionskasse. Natürlich sind diese Werte wichtig, jedoch sagen sie isoliert betrachtet nicht viel aus. Daher muss eine fundierte Analyse einer Pensionskasse breiter abgestützt sein.

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad gibt an, wie hoch die Leistungsversprechen einer Pensionskasse mit Vermögenswerten abgedeckt sind. Ein Deckungsgrad von 110 % beschreibt somit, dass die Kasse stabil ist und mehr als 100 % der künftigen Verpflichtungen gedeckt sind. Wie werden aber die künftigen Verpflichtungen berechnet? Dazu ein kleines Beispiel: wird eine in 10 Jahren zu leistende Rentenzahlung von CHF 100 mit 1.5 % abdiskontiert, dann müssen heute CHF 86.15 sichergestellt werden. Wendet eine Pensionskasse jedoch einen technischen Zins von 2.5 % an, dann müssen nur CHF 78.10 bereitgestellt werden. Zwei Pensionskassen mit gleichem Deckungsgrad können somit trotzdem unterschiedlich solvent sein.

Weitere wichtige Qualitätskriterien, welche den Deckungsgrad beeinflussen, sind z.B. die kalkulatorische Sterbetafel. Hier gibt es die Generationentafel und die Periodentafel. Bei der Generationentafel wird die steigende Lebenserwartung miteinbezogen und somit leben in dieser Darstellung die Menschen länger als in der Periodentafel. Auch dazu ein kleines Beispiel. Wendet eine Pensionskasse einen technischen Zins von 1.5 % an und muss eine jährliche Rente von CHF 100 für 22 Jahre garantieren, dann muss diese Kasse ein Kapital von CHF 1’890 sicherstellen. Sind es hingegen kalkulatorisch 24 Jahre, dann sind bereits CHF 2’033 nötig.

Der dritte wichtige Faktor ist das Verhältnis aktiv Versicherter zu Altersrentnern. Dies ist deshalb so wichtig, weil die Rentner in den Genuss einer faktisch garantierten Rente kommen. Sprich, wenn eine BVG-Stiftung den technischen Zinssatz reduziert, dann muss sie den aktuellen Rentnern den durch die Senkung entgangenen künftigen Zins ausfinanzieren, ansonsten würden die künftigen Renten sinken. Da die Stiftung über kein eigenes Vermögen verfügt, wird sie sich also in irgendeiner Form bei den aktiven Versicherten bedienen müssen. Dies nennt man Verrentungsverluste oder auch einfach Umverteilung. Daher waren in der Vergangenheit Versicherte in Kassen mit hohem Rentneranteil stärker von der Umverteilung betroffen und wurden überproportional zur Kasse gebeten.

Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz verrät, wie hoch das vorhandene Vorsorgeguthaben im Pensionierungszeitpunkt verrentet wird. Ein Umwandlungssatz von 5.5 % ergibt bei einem Vermögen von CHF 100’000 eine jährliche Rente von CHF 5’500.

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Umwandlungssatz-Modelle: der gesplittete oder der umhüllende Umwandlungssatz. Beim gesplitteten Modell muss das obligatorische Guthaben gemäss Gesetz mit 6.8 % verrentet werden. Da dieser Satz mathematisch gesehen zu hoch ist, wird der überobligatorische Teil meistens sehr tief verrentet (z.B. 4 %), so dass die Stiftung eine Ausgleichsmöglichkeit hat.

Beim umhüllenden Modell wird dagegen das gesamte Kapital mit dem gleichen Umwandlungssatz verrentet (z.B. 5 %). Damit dem Gesetz genüge getan wird, gibt es eine Schattenrechnung mit den obligatorischen Mindestleistungen. Der höhere Wert kommt zur Anwendung. Für die Versicherten mit Einkommen nahe der BVG-Mindestleistungen ist tendenziell das gesplittete und für Versicherte mit höherem Einkommen das umhüllende Modell besser.

Ob ein hoher Umwandlungssatz von Vorteil ist, kommt ganz auf die individuelle Ausgangslage jeder einzelnen versicherten Person an. Für eine ältere Person mit Rentenwunsch ist ein hoher Umwandlungssatz sicher zentral. Umso weiter in der Ferne der Pensionszeitpunkt liegt, desto attraktiver ist jedoch ein tiefer Umwandlungssatz, da die Auswirkung der unerwünschten Umverteilung sehr viel geringer ist.

Verzinsung

Die in der Vergangenheit gewährte Verzinsung ist ebenfalls ein wichtiger Indikator. Es handelt sich hier jedoch um eine Vergangenheitsbetrachtung, welche nicht Gewähr bietet, dass dies auch so in der Zukunft stattfinden wird. Trotzdem deutet eine hohe Verzinsung tendenziell auf eine gesunde Kasse mit durchschnittlich tieferen Verrentungsverlusten und tendenziell höherem Spielraum bei der Anlagewahl hin. So ist auch eine Analyse der Anlagestrategie sinnvoll, um das künftige Ertragspotential der Stiftung einschätzen zu können. Eine Stiftung, welche über wenig Spielraum verfügt und grösstenteils in Obligationen investiert ist, wird künftig wohl kaum ansprechende Renditen erzielen können.

Kosten

Selbstverständlich sind auch die Kosten eine wichtige Kennzahl. Den grössten Kostenblock stellen die Risikoleistungen dar. So schreibt der Gesetzgeber vor, dass Personen vor Erreichen des Referenzalters mindestens 4 % der gesamten Prämien für Risikodeckungen wie Tod und Invalidität aufwenden müssen. Damit sind sowohl Renten- wie auch Kapitalleistungen gemeint. Die restlichen Kosten sind Verwaltungskosten für die Betreuung der Versicherten und die Vermögensverwaltung.

Fazit

Ein Pensionskassenvergleich aufgrund der Kennzahlen ist nicht einfach und erfordert oftmals ein fundiertes Verständnis zu den Funktionsweisen von Pensionskassen. Zudem sind auch noch viele weitere Faktoren wie z.B. die zur Verfügung stehenden Anlagepläne, die Anlagemöglichkeiten oder ein allfälliger Verbandsstatus wichtig. Je nach individueller Situation können auch reglementarische Punkte wie die passende Begünstigungsmöglichkeit, Rückvergütung von Einkäufen im Todesfall usw. wichtige Entscheidungskriterien sein. Da für viele Ärztinnen und Ärzte das BVG neben dem Eigenheim das grösste Anlagegefäss darstellt, ist eine wohlüberlegte Auswahl der richtigen Stiftung absolut zentral.

 

Weshalb strebt eine Stiftung einen Deckungsgrad von über 100 % an?

Eine Stiftung muss immer Gewähr bieten, dass alle künftigen Verpflichtungen ausfinanziert sind. Somit schränkt ein Deckungsgrad nahe 100 % die Möglichkeiten ein, bei den Anlagen Risiken einzugehen. Rendite kann die Stiftung aber nur erzielen, wenn sie mit Anlagen in Aktien und Immobilien auch Risiken eingehen kann. Viele Stiftungen streben daher einen Deckungsgrad um rund 115 % an, was ihnen die Möglichkeit bietet eine Anlagestrategie mit interessanter Renditechance umzusetzen. Nur so kann die Stiftung die Guthaben der Versicherten auch ansprechend verzinsen.

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