Offensichtlich haben es BVG-Revisionen zurzeit schwer. Man hat das Gefühl, dass unabhängig von der Ausgestaltung der Vorlage in der Politik und bei der Bevölkerung kaum Mehrheiten gefunden werden können. Auch die hohe Komplexität des Themas hilft den angestrebten Revisionen kaum. Die einen ärgert’s, die anderen freut’s. In einem Punkt der angestrebten Revisionen sind sich jedoch die meisten Akteure einig. Es muss dringend etwas unternommen werden, damit Personen mit tiefem Einkommen und Personen mit Teilzeitpensum besser versichert werden. Da das BVG aus einem obligatorischen Teil, welcher durch den Gesetzgeber vorgegeben wird, und einem überobligatorischen freiwilligen Teil besteht, kann jede Arbeitgeberin oder jeder Arbeitgeber für die eigenen Mitarbeitenden selbst die Plangestaltung der Pensionskasse oberhalb vom gesetzlichen Minimum festlegen. Man muss also nicht auf den Gesetzgeber warten!
Wie berechnen sich die gesetzlichen Leistungen?
Sparen
Der Sparprozess gemäss Gesetz sieht wie folgt aus:
Alter | Sparsatz in % |
25 – 34 Jahre | 7 % |
35 – 44 Jahre | 10 % |
45 – 54 Jahre | 15 % |
55 – 65 Jahre | 18 % |
Gemäss Gesetz ist nicht der volle Lohn versichert, sondern maximal CHF 90’720. Davon wird der sogenannte Koordinationsabzug von CHF 26’460 abgezogen. So sind zum Beispiel bei einem Lohn von CHF 45’000 nur gerade CHF 18’540 versichert.
Risikoleistungen
Die versicherten Risikoleistungen basieren jeweils auf der Höhe der Invalidenrente. Daher ist die Berechnungsweise der Invalidenrente zentral. Diese funktioniert wie folgt: Das im Invaliditätsfall vorhandene Altersguthaben sowie die Summe der künftigen Altersgutschriften ohne Zins bilden die Basis. Darauf wendet man den im Alter 65 relevante gesetzliche Umwandlungssatz von aktuell 6.8 % an. Hat eine Person ein aktuelles Guthaben von CHF 100’000 und betragen die Beiträge bis zur Pension ebenfalls CHF 100’000, dann ergibt dies ein kalkulatorisches Guthaben von CHF 200’000. Darauf wird nun der Umwandlungssatz von 6.8 % angewendet, was zu einer jährlichen Invalidenrente von CHF 13’600 führt.
Ein solcher gesetzlicher Minimalplan könnte in einer Arztpraxis folgendes Bild ergeben:
Person | Alter | Lohn | BG | FZL | Kapital | IV-Rente | Partnerrente | Kinderrente |
Person 1 | 40 | 62’000 | 80 % | 50’000 | 251’064 | 12’620 | 7’572 | 2’524 |
Person 2 | 35 | 45’000 | 60 % | 17’000 | 136’402 | 6’653 | 3’992 | 1’331 |
Person 3 | 25 | 25’000 | 40 % | 0 | 26’820 | 1’301 | 781 | 260 |
BG = Beschäftigungsgrad
FZL = aktuell vorhandenes Freizügigkeitsguthaben
Kapital = vorhandenes Alterskapital im Alter 65
Es ist unschwer zu erkennen, dass die jährlich zu zahlenden Renten bei Invalidität oder im Todesfall zu tief sind. Selbst mit den Leistungen aus der 1. Säule AHV/IV (mit voller Beitragsdauer beträgt die minimale Rente pro Jahr CHF 15’120) wird das Geld kaum zum Leben reichen. Auch das angesparte Guthaben im Alter wird zu tief sein. Zudem muss auch noch berücksichtigt werden, dass die Teuerung nur in der ersten Säule ausgeglichen wird, was das Bild zusätzlich verschlechtern dürfte.
Wie kann man nun die Pensionskasse der Mitarbeitenden verbessern?
Sparen
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Beim Sparprozess kann man zusätzliche Sparprozente vereinbaren, zum Beispiel +2 % in jeder Alterskategorie. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Koordinationsabzug wegzulassen oder diesen in Prozent des Beschäftigungsgrads festzulegen. Bei Letzterem würde bei einer Person mit 60 % Pensum der Koordinationsabzug von CHF 26’460 auf CHF 15’876 reduziert werden.
Die zusätzlichen Sparsätze werden in der Regel paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. So führt eine Erhöhung der Sparsätze um besagte 2 % zu einer Kostensteigerung beim Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden um jeweils 1 %. Leider müssen wir in der Beratung immer wieder feststellen, dass die versicherten Personen über diesen erhöhten Lohnabzug und dem damit verbundenen tieferen Nettolohn manchmal nicht sehr erfreut sind. Eine kürzlich veröffentlichte Studie besagt, dass über 50 % der Berufstätigen das BVG-Guthaben nicht zu ihrem eigenen Vermögen zählen. Das erklärt teilweise die Reaktion der versicherten Personen auf solch zusätzliche Abzüge.
Risikoleistungen
Kostengünstiger funktioniert eine Optimierung im Risikobereich. Einerseits können die Risikoleistungen in Prozent des AHV-Lohnes festgelegt werden. Beliebt ist eine Höhe der Invalidenrenten von 40 % bis 60 % des AHV-Lohnes. Andererseits kann auch der Koordinationsabzug beim Risikolohn weggelassen werden.
Würden also nun bei unserem Beispiel die Sparsätze um 2 % erhöht und der Koordinationsabzug in Prozent des Beschäftigungsgrads festgelegt werden bzw. bei den Risikoleistungen die Invalidenrente in der Höhe von 40 % des AHV-Lohnes festgelegt und der Koordinationsabzug weglassen werden, dann würde das Bild wie folgt aussehen:
Person | Alter | Lohn | BG | FZL | Kapital | IV-Rente | Partnerrente | Kinderrente |
Person 1 | 40 | 62’000 | 80 % | 50’000 | 302’572 | 24’800 | 14’880 | 4’960 |
Person 2 | 35 | 45’000 | 60 % | 17’000 | 220’686 | 18’000 | 10’800 | 3’600 |
Person 3 | 25 | 25’000 | 40 % | 0 | 119’911 | 10’000 | 6’000 | 2’000 |
Bei den Risikoleistungen und teilweise auch beim Alterskapital resultieren signifikante Verbesserungen. In der Tabelle haben wir bewusst die Altersrente nicht aufgeführt. Die Umwandlungssätze befinden sind im stetigen Wandel und verunmöglichen daher eine seriöse Prognose in unserem Beispiel.
Was kostet diese Verbesserung?
Selbstverständlich muss man auch diesen Punkt eingehend beleuchten. Je nach gewählter BVG-Stiftung und individueller Ausgangslage der jeweiligen Arztpraxis kann dies von unserem Beispiel deutlich abweichen. Daher muss selbstverständlich immer eine individuelle Beratung mit entsprechenden Berechnungen stattfinden. Um Ihnen jedoch ein Bild von unserem Beispiel zu machen, haben wir eine konkrete Offerte berechnet. Dies sieht wie folgt aus:
Vergleich der Prämie für Arbeitnehmende und Arbeitgeber
Prämien | gemäss Gesetz | mit Verbesserung | Mehrprämie |
Risiko | 256.80 | 637.20 | 380.40 |
Sparen | 2’836.80 | 4’845.60 | 2’008.80 |
Total | 3’381.60 | 5’770.80 | 2’389.20 |
Bei der eher grosszügigen Variante aus unserem Beispiel mit den drei Mitarbeitenden würde die monatliche Mehrbelastung für den Arbeitgeber insgesamt bei rund CHF 200 liegen. Würden die Verbesserungen nur bei den Risikoleistungen vorgenommen werden, dann betragen die monatlichen Mehrkosten des Arbeitgebers gerade einmal CHF 32. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist sehr attraktiv.
Pensionskasse der Mitarbeitenden: Fazit
Wenn Sie sich über die endlosen Diskussionen unserer Politiker ärgern, dann nutzen Sie doch die Optimierungsmöglichkeiten im eigenen Betrieb. Wir stellen in der Beratung immer wieder fest, dass die Verbesserungsmöglichkeiten enorm sind, im turbulenten Alltag aber oftmals ein wenig vergessen gehen.