• Kundengruppen
    • Ärzte
    • Zahnärzte
    • Apotheker
    • Unternehmer
  • Produkte
    • Bauversicherung
    • Berufliche Vorsorge (BVG)
    • Berufshaftpflicht
    • Cyberversicherung
    • Einzelunfallversicherung
    • Erdbebenversicherung
    • Finanzplanung
    • Gebäudeversicherung
    • Hausratversicherung
    • Hypothek
    • Krankenkasse
    • Krankentaggeld (KTG)
    • Lebensversicherung
    • Pensionsplanung
    • Praxis-Sachversicherung
    • Rechtsschutz
    • Unfallversicherung (UVG)
    • Wertschriftendepot
  • Über uns
    • Roth Gygax & Partner AG
    • Team
    • info4insider
    • Die Ärzteversicherer
    • Offene Stellen
  • Skalpell
  • Beratersuche
  • Kontakt
  • DE
  • FR

Berufsunfähigkeit bei Ärztinnen und Ärzten – wenn die Hände nicht mehr arbeiten können

Dezember 9, 2025Einzelunfall, VorsorgeRoger Ledermann

Der ärztliche Beruf lebt von Präzision, Konzentration und der Fähigkeit, kleinste Handgriffe fehlerfrei auszuführen. Ob Chirurgin, Zahnarzt oder Hausarzt, die Hände, Augen und Sinne sind die zentralen Werkzeuge des Alltags. Doch was geschieht, wenn genau diese Fähigkeiten durch einen Unfall dauerhaft eingeschränkt werden? Viele Ärztinnen und Ärzte sind überzeugt, durch die bestehenden Sozialversicherungen ausreichend geschützt zu sein. Ein genauer Blick zeigt jedoch: Das Zusammenspiel von Lohnfortzahlung, Krankentaggeld, Unfallversicherung, Invalidenversicherung und Pensionskasse weist empfindliche Lücken auf. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn bei einer Berufsunfähigkeit der Arztberuf nicht mehr ausgeübt werden kann, eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Bereich aber theoretisch noch möglich wäre.

Die soziale Absicherung in der Schweiz funktioniert nach einem klaren Prinzip: Mehrere Systeme greifen nacheinander oder ergänzend. Zunächst besteht die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, die jedoch zeitlich beschränkt ist und je nach Anstellungsvertrag und Dienstjahren variiert. Viele Arbeitgeber schliessen deshalb eine Krankentaggeldversicherung ab, die während maximal 720 Tagen in der Regel 80 Prozent des Lohnes deckt. Diese Lösung gilt bei Krankheit. Kommt es zu einem Unfall, greift die obligatorische Unfallversicherung (UVG), die ab dem dritten Tag ebenfalls 80 Prozent des versicherten Lohnes auszahlt, allerdings nur bis zu einer Lohnobergrenze von CHF 148’200. Übersteigende Lohnteile kann ein Arbeitgeber über eine Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ) optional abdecken.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, prüft die Invalidenversicherung (IV), ob eine Invalidenrente ausgerichtet wird. Die Hürden dafür sind hoch: Eine Rente wird nur gesprochen, wenn keine andere Erwerbstätigkeit mehr möglich ist. Die maximale IV-Rente liegt bei CHF 2’520 pro Monat und reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Parallel dazu leistet die Pensionskasse (BVG) eine Invalidenrente. Die Höhe ist abhängig von der Ausgestaltung der Vorsorge, wobei sowohl der versicherte Lohnteil wie auch die Leistungshöhe im Vorsorgereglement festgehalten werden. Bei einem Unfall erbringt primär die Unfallversicherung (UVG) eine Invalidenrente, die Pensionskasse ergänzt unter Umständen subsidiär.

Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person in keinem Beruf mehr arbeiten kann. Darauf stützen sich die Schweizer Sozialversicherungen. Berufsunfähigkeit hingegen liegt vor, wenn beispielsweise die ärztliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, selbst wenn eine andere Tätigkeit theoretisch möglich wäre. Genau hier entstehen die grössten Lücken für Ärztinnen und Ärzte. Ein Chirurg, der seine Hände nicht mehr präzise einsetzen kann, ist faktisch berufsunfähig, gilt für die Sozialversicherungen aber häufig weiterhin als teilweise erwerbsfähig – etwa in einer administrativen oder beratenden Funktion.

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Problematik: Ein erfahrener Chirurg verletzt sich bei einem Freizeitunfall schwer an der rechten Hand. Die motorische Feinsteuerung ist dauerhaft eingeschränkt, Operationen sind nicht mehr möglich. Für die IV liegt keine vollständige Erwerbsunfähigkeit vor, da der Chirurg eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben kann. Für die Festlegung des IV-Grades wird nun das Einkommen vor dem Unfall mit dem Einkommen nach dem Unfall verglichen.

Noch deutlicher zeigt sich die Lücke bei vermeintlich kleineren Unfällen, die im ärztlichen Alltag aber gravierende Folgen haben. Eine junge Assistenzärztin erleidet beim Skifahren einen komplizierten Bruch des Daumens. Trotz Operation bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung zurück. Für einen Büromitarbeiter wäre dies kaum einschränkend, für eine Ärztin bedeutet es das Ende jeder Tätigkeit, die feinste Handgriffe erfordert.

Ein weiteres Beispiel betrifft einen Zahnarzt, der beim Velounfall den Verlust des Zeigefingers erleidet. Medizinisch gesehen ist er nicht erwerbsunfähig, da er eine andere Tätigkeit aufnehmen könnte. Praktisch jedoch ist er als Zahnarzt nicht mehr einsatzfähig, da Präzisionsarbeiten im Mundraum ausgeschlossen sind.

Spezialisierte Versicherungslösung für Ärzte gegen Berufsunfähigkeit

Für genau diese Fälle haben wir eine Lösung entwickelt: die Einzelunfallversicherung mit spezieller Gliederskala für Ärztinnen und Ärzte. Diese berücksichtigt, dass bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane für den Arztberuf von unverzichtbarer Bedeutung sind. Während bei einer herkömmlichen Unfallversicherung der Verlust eines Fingers vergleichsweise gering bewertet wird, führt er in dieser speziellen Gliederskala zu einer deutlich höheren Entschädigung. So kann beispielsweise der Verlust eines Daumens oder Zeigefingers eine Kapitalleistung von CHF 450’000 auslösen. Auch Einschränkungen von Seh- oder Hörvermögen, Entstellungen oder schwere Beeinträchtigungen von Organfunktionen sind entsprechend hoch gewichtet.

Das Prinzip ist einfach: Je stärker die ärztliche Tätigkeit durch die Unfallfolgen beeinträchtigt ist, desto höher fällt die Kapitalleistung aus. Mit Kapitalleistungen von bis zu CHF 1’050’000 bietet diese Lösung eine finanzielle Absicherung, die genau auf die besonderen Risiken des Arztberufs zugeschnitten ist. Sie schliesst damit die Lücke, welche die Sozialversicherungen offenlässt. Für Ärztinnen und Ärzte, deren berufliche Existenz unmittelbar von ihren Händen, Augen und Sinnen abhängt, ist diese spezielle Unfallversicherung ein zentrales Instrument der Vorsorge. Sie sorgt dafür, dass auch bei einem folgenschweren Unfall die finanzielle Basis gesichert bleibt.

Fazit

Die Sozialversicherungen bieten eine breite Grundabsicherung, reichen aber nicht aus, um die besonderen Risiken der medizinischen Berufe abzudecken. Der Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit ist entscheidend und wird im Alltag oft unterschätzt. Mit der Einzelunfallversicherung und der speziell für Ärztinnen und Ärzte entwickelten Gliederskala steht eine Lösung zur Verfügung, die genau dort schützt, wo die Lücken am grössten sind.

 

Kostenlose Offerte

Fordern Sie jetzt unter www.fmhinsurance.ch/einzelunfall Ihre persönliche Offerte an oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Ihre Hände, Ihre Augen und Ihre Fähigkeiten sind Ihr wertvollstes Kapital. Sichern Sie es ab!

 

Ärztespezifische Gliederskala (Auszug)

Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit Kapitalleistung
einer Hand 1’050’000
eines Daumens 450’000
eines Zeigefingers 450’000
der Sehkraft beider Augen 1’050’000
der Sehkraft eines Auges 300’000

 

Wichtigste Informationen

  • Kapitalleistung bis CHF 1’050’000.-
  • Abschluss bis Alter 60 möglich
  • Jahresprämie für Frauen: CHF 276.-
  • Jahresprämie für Männer: CHF 380.-
Vorheriger Beitrag Anlageformen im Härtetest: Wie sicher ist mein Geld wirklich?

Kontakt

Moosstrasse 2, 3073 Gümligen
+41 31 959 35 50
Fax 031 959 35 51
info@rothgygax.ch

Navigation

  • Home
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Unternehmer
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2017 Roth Gygax & Partner AG, Website by clicdesign

Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu. Mehr erfahren
Datenschutz und Cookies

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN