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Berufliche Vorsorge (BVG) – Steuerlich optimiert vorsorgen mit einer Pensionskasse

Der Zweck der beruflichen Vorsorge (BVG) - in Ergänzung zur ersten Säule (AHV, IV) - ist, sich und seinen Angehörigen ein finanziell sorgenfreies Leben mit dem gewohnten Lebensstandard zu ermöglichen, auch wenn das Erwerbseinkommen nicht mehr zur Verfügung steht. Zum Beispiel bei Erwerbsunfähigkeit, im Todesfall des Versicherten oder nach Erreichen des Pensionierungsalters. Für Ärztinnen und Ärzte ist berufliche Vorsorge in vielfacher Hinsicht relevant:
1. BVG für selbständigerwerbende Ärzte
2. BVG für angestellte Ärzte
3. BVG für Inhaber einer Gruppenpraxis (AG/GmbH)
4. BVG für Personal von Ärzten
1. BVG für selbständigerwerbende Ärzte

Für selbständigerwerbende Ärzte ist der Beitritt zu einer Pensionskasse freiwillig, aufgrund der steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten jedoch meist sehr empfehlenswert. Ein Beitritt kann bei der Stiftung Auffangeinrichtung, bei der Pensionskasse des Personals oder bei einer Verbandsvorsorgestiftung erfolgen. Unsere Beratung dreht sich in der Regel um folgende Fragestellungen:

  • Welche Sparbeiträge sollen vereinbart werden?
  • Welche Risikoleistungen sollen versichert werden und wie werden diese mit der privaten Vorsorge abgestimmt?
  • Lohnt sich ein Splitting in eine Basis- und Kadervorsorge?
  • Wie können Hinterbliebene im Todesfall optimal versichert werden?
  • Wie kann Einkaufspotential geschaffen werden und wann sind Einkäufe sinnvoll?
  • Wie kann Einfluss auf die Anlagestrategie genommen werden und was passt ins persönliche Vermögenskonzept?
  • Soll eine Altersrente oder das Kapital bezogen werden?
  • Wie werden die Kapitalbezüge steuerlich optimal umgesetzt?
  • Welche Vorsorgestiftung bietet attraktive Konditionen an?
2. BVG für angestellte Ärzte

Angestellte Ärzte sind durch ihren Arbeitgeber BVG-versichert. In der Regel kann man im Anstellungsverhältnis selbst keinen Einfluss auf die Plangestaltung ausüben. Trotzdem ergeben sich zahlreiche Fragestellungen. Bei unserer persönlichen Beratung gehen wir besonders auf folgende Punkte ein:

  • Welche Leistungen sind durch die Pensionskasse gedeckt?
  • Bestehen Vorsorgelücken und wie können diese geschlossen werden?
  • Wie viel Kapital oder Rente steht bei der Pensionierung zur Verfügung?
  • Mit welcher Einkaufsstrategie kann man optimal Steuern sparen?
  • Welche Ergänzungen in der privaten Vorsorge sind notwendig?
  • Welche Begünstigungsreihenfolge im Todesfall gilt in der Vorsorgestiftung?

Rechnen Sie für einen Teil Ihres Einkommens selbst AHV-Beiträge ab (z. B. Belegarzttätigkeit)? In diesem Fall können Sie für diesen Lohnteil selbst ein BVG abschliessen. Das eröffnet Chancen, Ihre Vorsorge und Ihre steuerliche Situation weiter zu verbessern.

3. BVG für Inhaber einer Gruppenpraxis (AG/GmbH)

Mitarbeitende Inhaber einer Aktiengesellschaft oder GmbH gelten als angestellt und sind daher ebenfalls wie das Personal in einer Pensionskasse versichert. Als Firmenchef können Sie jedoch die Ausgestaltung der Lösung selbst mitbestimmen. Deshalb fokussiert sich unsere Beratung auf folgende Punkte:

  • Soll das Personal in mehrere Personenkategorien eingeteilt werden?
  • Welche Sparbeiträge und Risikoleistungen werden je Personenkreis vereinbart?
  • Wie kann eine Basis- und Kadervorsorge eingerichtet werden?
  • Verhältnis Lohn zu Dividende – welchen Einfluss hat dies auf die Pensionskasse?
  • Wie sollen die Beiträge zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber aufgeteilt werden?
  • Wann sollen Einkäufe vorgenommen werden?
  • Wie passt die Pensionskasse in die gesamte Alters- und Vermögensplanung?
4. BVG für Personal von Ärzten

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihr Personal ab einem bestimmten Einkommen und Alter in der beruflichen Vorsorge zu versichern. Die gesetzliche Mindestvorsorge kann punktuell ausgebaut werden. Wir beraten Sie zu folgenden Fragestellungen:

  • Welche Vorsorgestiftung bietet niedrige Verwaltungs- und Risikokosten?
  • Wie soll der Vorsorgeplan für das Personal ausgestaltet werden?
  • Welche Lohnabzüge müssen monatlich bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden?
  • Welche Risikoleistungen sollen versichert werden?

Versicherung bei einer Verbandsvorsorgestiftung

Selbständigen Ärztinnen und Ärzten empfehlen wir für die berufliche Vorsorge in der Regel den Anschluss an eine Verbandsvorsorgestiftung. Diese Pensionskassen versichern grösstenteils nur Ärzte, Zahnärzte und Medizinalpersonen. Sie zeichnen sich durch geringe Verwaltungskosten, niedrige Risikoprämien und attraktive Verzinsungen aus. Der Hauptvorteil liegt jedoch darin, dass man als selbständiger Arzt oder selbständige Ärztin einen eigenen Vorsorgeplan unabhängig vom Personal wählen kann. Dadurch ist eine individuelle und auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Lösung möglich. Dank unserer langjährigen Partnerschaft mit diversen Verbandsvorsorgestiftungen können wir Sie hier umfassend beraten.

Berufliche Vorsorge bietet auch Ansätze für Steueroptimierung. Sowohl die periodischen Prämienbeiträge wie auch Einkäufe reduzieren das steuerpflichtige Einkommen und damit die jährliche Steuerlast. Gerade bei Einkäufen gilt es jedoch einiges zu beachten. Einerseits ist das steuerlich anerkennungsfähige Einkaufspotential beschränkt und es lohnt sich, eher geringere Beiträge über längere Zeiträume einzuzahlen als höhere Summen innerhalb kurzer Zeit. Andererseits gilt nach einem Einkauf eine 3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge. Die Einkaufsstrategie muss daher unbedingt mit der persönlichen Finanz- und Vorsorgeplanung zusammenpassen.

Splitting in Basis- und Kadervorsorge

Das Motto «Lege nicht alle Eier in einen Korb» gilt auch für die Berufliche Vorsorge. Mit einem Splitting kann ein Teil des Lohnes in einer Basisvorsorge und der restliche Lohnteil in der Kadervorsorge versichert werden. Ab einem Einkommen von rund 129’000 CHF lässt sich zudem ein sogenannter 1e-Plan definieren, wobei die Anlagestrategie des Altersguthabens mitbestimmt werden kann. Ein Splitting bietet folgende Vorteile:

  • Aufteilung des Guthabens auf zwei unterschiedliche Vorsorgestiftungen
  • Mehr Unabhängigkeit, beispielsweise bei einer Senkung der Umwandlungssätze
  • Möglichkeit zur Mitbestimmung der Anlagestrategie
  • Keine Umverteilung von Verrentungsverlusten zu Aktiv-Versicherten bei 1e-Plänen

Die Pensionskasse ist der zentrale Pfeiler im Schweizer Drei-Säulen-Konzept. Viele Ärztinnen und Ärzte sparen in dieser Vorsorgeform den grössten Teil Ihres Vermögens an. Umso wichtiger ist es, sich neutral und umfassend beraten zu lassen. Machen Sie es wie schon über 9’000 Ihrer Berufskolleginnen und Kollegen und vertrauen Sie auf unsere Expertise!

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