Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Ärztinnen und Ärzte bei Personen- und Sachschäden. Auch reine Vermögensschäden sind abgedeckt – mit einer wichtigen Ausnahme: Schäden infolge eines Cyberereignisses. Genau hier greift die Cyberversicherung. Sie übernimmt nicht nur eigene Kosten, etwa für Datenwiederherstellung oder den Betriebsunterbruch, sondern kommt auch für Haftpflichtansprüche Dritter auf, wenn zum Beispiel Patientendaten in falsche Hände geraten oder Befunde nicht mehr zugänglich sind und Untersuchungen wiederholt werden müssen.
